Hallo,
in verschiedenen Artikeln wurde empfohlen, bei Anträgen auf private KV und Pflegetagegeld-Versicherung so vorzugehen, dass man jeweils denselben Antrag bei zwei/drei Versicherungen, die man in die engste Auswahl genommen hat, stellt - und oben „zur Probe“ draufschreibt.
Gerade bei Prüfungen für Gesundheitsfragen würde sich das anbieten.
Man erhält dann von allen Gesellschaften entweder die Absage oder ein verbindliches Versicherungsangebot. An dieses Angebot sie die Gesellschaft gebunden, man selbst als Antragsteller jedoch nicht (da „zur Probe“). So könnte man dann das beste eingehende Angebot annehmen ohne Fristen zur Absage der anderen möglicherweise zu verpassen.
Stimmt das - und was muss man da noch beachten? Reicht es wirklich, einfach „zur Probe“ auf den Antrag zu schreiben?
Vielen Dank!
Frank
Hallo Frank,
selbstverständlich kannst Du, wenn Du eine Versicherung brauchst, parallel bei mehreren Gesellschaften Anträge stellen und anschließend von den Dir nicht gefallenden Verträgen zurücktreten. Der Vermerk „zur Probe“ wird zumindestens hier in D nicht mehr beachtet. D.h. wenn Du einen Risikozuschlag aufgebrummt bekommst oder gar abgelehnt wirst, mußt Du das in späteren Anträgen angeben.
Gruß
Nordlicht
vielleicht was Anderes
Hallo,
richtig, es interessiert nicht ob da zur Probe drauf steht oder nicht. Letztendlich ist alles ein Probeantrag, da man ein 30tägiges Rücktrittsrecht hat. Es gibt da aber noch eine sogenannte Risikovoranfrage, die man anonym machen kann.
Es macht durchaus Sinn dieses bei einem Gesundheitszustand mit fragwürdiger Beurteilung seitens des Versicherers mal über einen Makler machen zu lassen. Manchmal macht das der Versicherer aber nicht mit, je nach Laune.
Viele Grüße
Laber
Ich sag es mal mit Beckenbauer
Hallo,
da sind zwar Fehlinformationen dabei, aber im prinzip ist das eine „Scheißhausparole“, die leider immer wieder erzählt wird. Ein Bug, wie die Geschichte mit der Vogelspinne und der Yukapalme!!!
Stell doch einen Antrag bei der PKV zu der Du gerne gehen willst. Wenn Du gesundheitliche Probleme hast, dann lass doch Deinen Versicherungsmakler Voranfragen machen.
Auf einen Probeantrag bekommst Du aber niemals ein verbindliches Angebot, das für den Versicherer verbindlich ist.
Hast Du überhaupt einen Makler???
Was willst Du eigentlich mit der Nummer erreichen???
Wovor hast Du Angst???
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
vielleicht doch
Hallo,
den Aussagen muss ich ein weinig widersprechen.
Es gibt durchaus jede Menge Versicherer die den Vermerk „Probeantrag“ anerkennen.
In unserem Maklerbüro wird jeder bedenkliche Antrag mit dieser Formulierung versehen.
Somit ist gewährleistet das es eben nicht zu einer Ablehnung kommt.
Wird tagtäglich mehrmals praktiziert und hat sich auch bewährt. Bestätigt durch Gespräche mit Risikoprüfer der verschiedener großer Versicherer.
Einfachste Lösung: Den Versicherer anrufen und hinterfragen wie dessen Arbeitsweise ist.
Hallo,
den Aussagen muss ich ein weinig widersprechen.
Es gibt durchaus jede Menge Versicherer die den Vermerk
„Probeantrag“ anerkennen.
In unserem Maklerbüro wird jeder bedenkliche Antrag mit dieser
Formulierung versehen.
Und wo liegt bei euch der Unterschied zu einem normalen Antrag?
Somit ist gewährleistet das es eben nicht zu einer Ablehnung
kommt.
Kann der Versicherer dann nicht mehr ablehnen?? Das ist klasse!!!
(OK, kleiner Scherz)
Wird tagtäglich mehrmals praktiziert und hat sich auch
bewährt. Bestätigt durch Gespräche mit Risikoprüfer der
verschiedener großer Versicherer.
Was genau ist denn jetzt der Unterschied zu einem normalen Antrag? Ach ist ja eigentlich auch egal, der einzige Grund sowas wie einen „Probeantrag“ zu stellen liegt in Wahrung der Anonymität, falls es gesundheitliche Probleme gibt.
Viele Grüße
Laber
Hallo,
ein normaler Antrag wäre einer in dem der Kunde gesund ist in den letzten Jahren keine Beschwerden hatte und seine Vorsorgeuntersuchuchungen ohne Befund waren.
Benötige ich aber ein 2. Blatt für die Gesundheitsfragen, reiche ich diesen als „Probeantrag“ ein.
Sicherlich kann der Antrag auch dann abgelehnt werden.
Es geht ja hier um den Schutz des Kunden. Es ist wichtig das er nicht abgelehnt wird, logisch oder ?
Alex