Den Antrag zur Sicherung des Lebensunterhalts wurde im Juni/2011 gestellt. Am 18.08.2011 bekam man einen Ablehnungsbescheid. Da gegen wurde Widerspruch eingelegt. Auch hier gegen bekam man eine Ablehnung mit dem Rechtsbehelf, dass LSG in Dortmund anzuschreiben. Das ist geschehen. Da man schon in der Antragstellung vom Juni/2011 mitgeteilt hatte, dass, wenn man überhaupt Leistungen bekommen würde, dann nur als Darlehen. Den Antrag auf Gewährung eines Darlehens wurde dann nochmals gesondert nach den Ablehnungsbescheid meines Widerspruchs gestellt. Dieser Antrag wurde nun bewilligt, aber nicht rückwirkend vom Juni/2011 sondern erst ab Sept./2011
bis zum 31.12.2011 ist das so richtig? Wenn ja, wann muß man dann den Antrag auf weitere Bewilligung stellen?
Hallo,
Da man schon
in der Antragstellung vom Juni/2011 mitgeteilt hatte, dass,
wenn man überhaupt Leistungen bekommen würde, dann nur als
Darlehen. Den Antrag auf Gewährung eines Darlehens wurde dann
nochmals gesondert nach den Ablehnungsbescheid meines
Widerspruchs gestellt. Dieser Antrag wurde nun bewilligt, aber
nicht rückwirkend vom Juni/2011 sondern erst ab Sept./2011
bis zum 31.12.2011 ist das so richtig? Wenn ja, wann muß man
dann den Antrag auf weitere Bewilligung stellen?
Zu 1) Das hängt von vielen Einzelheiten des Falles ab, die hier nicht bekannt sind.
Zu 2) Die Frage kann das Amt beantworten, grundsätzlich gilt: so früh, dass eine rechtzeitige Bearbeitung noch möglich ist.
Gruß
cosis