Antragsdauer bei Gericht

Hallo zusammen, kann jemand die Frage beantworten wie lange es vom Eingang eines Antrages beim Familiengericht dauert bis es zur ersten Bearbeitung kommt. ES GEHT hier nicht mal um die Terminfestsetzung lediglich davon das der Antrag beim Familiengericht als eingegangen geführt oder systemtechnisch erfasst wird. ( kein Dringlichkeitsantrag )

Wenn ein Antrag heute vor Mitternacht bei einem Gereicht eingegangen ist - es genügt ein Einwurf in den Briefkasten -, dann gilt er als heute gestellt. Ab Null Uhr gilt er als morgen gestellt.

Bearbeitet wird der Antrag dann, wenn er dran ist. Meist also, wenn er vom Bearbeitungsstapel von unten nach oben gewandert ist.

Bei der Festlegung eines Sitzungs-Termins ist der zuständige Richter frei. Manchmal hat er aber ein offenes Ohr für Bitten.

Gruß aus Berlin, Gerd

ist es denn möglich das ein Antrag 4 Monate bei Gericht liegt und das Gericht noch nicht mal von dem Antrag weiß weil er noch nicht erfasst ist

Eher nicht. es ist möglich, dass der Antrag verloren gegangen ist. Das kommt schonmal vor.

Ich würde bei dem Gericht anrufen und bei der zuständigen Geschäftsstelle nachfragen. Dort erhält man Auskunft. Ansonsten würde ich den Antrag nochmal stellen, wenn keine Fristen zu beachten waren.