Hallo liebe Experten,
die Veranlagung von freiwilligen Steuererklärungen ist ja bekanntlich inzwischen 4 Jahre lang möglich, strittig ist angeblich noch, ob es sogar 7 Jahre sind.
Die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist dagegen nur 2 Jahre lang möglich, gleiches gilt für die Wohnungsbauprämie.
Gibt es diesbezüglich Änderungen bzw. Klagen? Bzw. müßte man nicht einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommen, wenn man jetzt z. B. für 2008 einen Antrag auf Wohnungsbauprämie bei seiner Bausparkasse einreicht?
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald