Antragsfrist Eigenheimzulage

Hallo,

gibt es für die Beantragung der Eigenheimzulage eine Frist, bis zu der diese beantragt sein muß? Wenn ja, wo steht das?

Danke und tschüss…
Robert

Hallo Robert,

im Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) ist die Abgabefrist nur indirekt festterminiert. Die Festsetzungsfrist für die Eigenheimzulage endet gemäß § 11 Abs 1 Satz 4 EigZulG nicht vor Ablauf der Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer. Laut § 169 Abs 2 Nummer 2 Abgabenordnung (AO) beträgt die Festsetzungsfrist für u.a. die Einkommensteuer vier Jahre. Die 4-jährige Antragsfrist (bis zum Ablauf der Festsetzungsverjährung) beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch auf Eigenheimzulage entstanden ist (Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, § 10 EigZulG).

Die Versäumnis der Antragsfrist hat den Verlust der Zulage zur Folge. Die Antragsfrist gilt ebenfalls für die Anträge auf Neufestsetzung der Eigenheimzulage, wenn sich im Förderzeitraum evtl. eintretende Änderungen in den Anspruchsvoraussetzungen ergeben sollten.

Aus praktischen Gründen würde ich die Eigenheimzulage in zeitlicher Nähe zum Einzugstermin beantragen. Das für den Antrag zuständige Finanzamt ist das Finanzamt, das auch für die Einkommenbesteuerung zuständig ist.

Tschüss

U L F

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