Antragstellung 31.12

Hallo,
ich habe das Problem, daß ich einen Antrag nach einem Gesetz (oder Verordnung, das sollte wohl egal sein) frühestens am 31.12. stellen kann, ihn nach einer anderen Verordnung aber spätestens auch am 31.12. stellen muß (jedenfalls wäre es sonst ziemlich teuer). Nun hat aber die entsprechende Behörde (wie fast alle) am 31.12. geschlossen :frowning: Reicht es nun den Antrag am ersten Werktag im Januar zu stellen? Oder kann man ihn einfach auf den 31.12. datieren, auch wenn er real schon am z.B. 30.12. gestellt wird?
Sobald ich die nötigen Unterlagen zusammen habe werde ich natürlich auch bei der Behörde selbst nachfragen, mich interessiert nur vorab die allgemeine Rechtslage.

Cu Rene

Hallo René,

die Frage stellst Du in der Tat am besten dem entsprechenden Amt. Etliche Ämter und Gerichte haben aber Briefkästen, bei denen sich das hinter dem Briefkastenschlitz befindliche Behältnis um 24 Uhr weiterdreht. Damit wird sichergestellt, daß ein eingeworfener Brief dem richtigen Tag zugeordnet werden kann. Du könntest in so einem Falle somit Deinen Antrag genau am 31.12. einwerfen und er würde auch diesem Tag zugerechnet werden. Aber wie gesagt: Am besten nachfragen.

Ansonsten frage ich mich, was das für ein seltsamer Antrag ist und woher die verschiedenen Vorschriften bzgl. des Datums kommen. Widerspruch in sich ist gar nicht der Stil der deutschen Verordnungslandschaft.

Gruß,
Christian

Danke,

Ansonsten frage ich mich, was das für ein seltsamer Antrag ist
und woher die verschiedenen Vorschriften bzgl. des Datums
kommen. Widerspruch in sich ist gar nicht der Stil der
deutschen Verordnungslandschaft.

Ich hatte mich wohl etwas ungenau ausgedrückt. Ich habe eine Bescheinigung, die (dummerweise) am 30.6. ausgestellt wurde und längstens 6 Monate gilt (dannach ist sie neu zu beantragen …). Ich hatte eigentlich nicht damit gerechnet, als ich Mitte Juni den Antrag für die Bescheinigung gestellt habe, daß ich das Ding so schnell bekomme :smile:, und nun habe ich eben das erwähnte Problem da einer der Beteiligeten am 31.12. Geburtstag hat, und der Antrag keinesfalls vorher gestellt werden kann.

Cu Rene