Antragstellung - Sozialversicherungsträger

Hallo,

soweit ich informiert bin, war es vor einigen Jahren noch möglich theoretischerweise bei einem beliebigen Sozialversicherungsträger jeglichen SV-Antrag abzugeben. Es war also denkbar bei der Krankenkasse einen Antrag auf Arbeitslosengeld abzugeben.

Meine Frage nun: ist das immer noch so?

Konkret:
Eine Arbeitslosmeldung sowie Antragstellung auf ALG I war bei Agentur für Arbeit X nicht möglich, da der Wohnort bei Eintritt der zukünftigen Arbeitslosigkeit in einem anderen Zuständigkeitsbezirk liegen wird.

Noch ne Frage: Hat die Sachbearbeiterin richtig gehandelt, indem sie mich auf die entfernt liegende aber bald zuständige Agentur verwiesen hat?

Vielen Dank für die Hilfe.

Stephan Weh
Falls da

Hallo,

grundsätzlich kann man jeden Antrag auf Sozialleistungen bei jeder beliebigen Behörde stellen.

Die Behörde wird den Antrag weiterleiten und/oder den Antragsteller ebenfalls an die zuständige (richtige) Behörde verweisen. Das ist in Ordnung.

Die dann neue Behörde muss sich aber an den bereits gestellten Antrag (bei der falschen Behörde) halten.

Gruß
Florian Mair