Hallo,
soweit ich informiert bin, war es vor einigen Jahren noch möglich theoretischerweise bei einem beliebigen Sozialversicherungsträger jeglichen SV-Antrag abzugeben. Es war also denkbar bei der Krankenkasse einen Antrag auf Arbeitslosengeld abzugeben.
Meine Frage nun: ist das immer noch so?
Konkret:
Eine Arbeitslosmeldung sowie Antragstellung auf ALG I war bei Agentur für Arbeit X nicht möglich, da der Wohnort bei Eintritt der zukünftigen Arbeitslosigkeit in einem anderen Zuständigkeitsbezirk liegen wird.
Noch ne Frage: Hat die Sachbearbeiterin richtig gehandelt, indem sie mich auf die entfernt liegende aber bald zuständige Agentur verwiesen hat?
Vielen Dank für die Hilfe.
Stephan Weh
Falls da