Sehr geehrte Experten,
ich stelle mir schon seit geraumer Zeit ob bei der ESt (ähnlich wie bei der USt) eine Antragsveranlagung zu einer Pflichtveranlagung führt. Sprich jemand gibt für 2012 erstmalig freiwillig seine Steuererklärung ab (nicht Pflicht, kein FELS) und ist dadruch im Folgejahr auch zur Einreichung verpflichtet?!
Ich denke nicht, lasse mich aber gern eines besseren Belehren, dann aber bitte mit Quellennachweis.
Vorab vielen Dank, Lg - Björn