Antragzwang trotz privater BU?

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob die Krankenkasse mich zu einem Antrag auf gesetzliche Rente/ Erwerbsminderung zwingen kann. Mir wurde gesagt, dass die Kasse den Antrag "über einen stülpen"kann, wenn man ihn nicht freiwillig stellt.

Ich war selbständig und bin seit Ende September krankgeschrieben. Als nächstes muss ich wohl zum Medizinischen Dienst. Ich habe eine private BU und dort aktuell einen Antrag wegen Berufsunfähigkeit gestellt. Der Antrag wird geprüft.

Falls der Antrag durchkommt: Wieso kann mich die Krankenkasse zu einem Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung zwingen, mit allen Nachteilen, wie z. B. Verweisung auf andere Berufe.

Wenn ich von dort kein Geld beanspruche, sondern nur von der privaten Bu leben würde, dann können die mich doch nicht zwingen, oder? Dann hätte ich mich auch völlig umsonst privat versichert…

Mir macht das grad furchtbares Kopfzerbrechen - wäre über Antworten sehr dankbar.

Grüße,
plunaveritas

Hallo,

die Krankenkasse kann einen Versicherten dazu auffordern, einen Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen zu stellen, sofern gewisse Voraussetzungen vorliegen (die Erwerbsfähigkeit ist gefährdet). Dann muss der Versicherte dieser Aufforderung Folge leisten, da ansonsten das Krankengeld eingestellt wird. Grund hierfür ist, dass Krankengeld nur für 1,5 Jahre gezahlt wird und diese Zeit sehr schnell vorbei geht. Wenn in diesem Zeitraum nämlich nichts geschieht, steht der Versicherte am Ende vor dem Nichts! Außerdem kann ein Versicherter, der ja gar nicht mehr arbeiten kann aufgrund seiner Diagnose (erwerbsunfähig) nicht der Versichertengemeinschaft „aufgebürdet“ werden mit seinem Krankengeld.

Also wirst Du der Aufforderung Folge leisten müssen, so sie denn kommt…

Mfg

Matthias

Hallo,

zwingen kann Dich niemand, aber es wäre äußerst ungeschickt von Dir, diesen nicht zu stellen.

Bekommst Du derzeit aufgrund Deiner Arbeitsunfähigkeit Krankengeld gezahlt? Wenn ja: dieses läuft nach spätestens 78 Wochen aus. Dann wärst Du auch darüber nicht mehr beitragsfrei versichert. Eine Fortzahlung der Ersatzleistung über das Arbeitsamt kommt nur bei Rentenantragstellung in Frage.

Wenn Du Antrag auf diese gesetzliche Rente stellst, wirst Du unter Umständen pflichtversichert; das bedeutet, dass Deine Beiträge vom Rentenversicherungsträger von Deiner Bruttorente einbehalten und an die Kasse abgeführt werden.

Stellst Du keinen Antrag auf gesetzliche Rente, wirst Du Dich (weiterhin) freiwillig versichern müssen, die Beiträge zahlst Du dann ganz allein.

Grüße

Feffi Kunterbunt

Hallo,

wenn Du Krankengeld beziehst, kann die Kasse Deinen Gesundheitszustand durch den Medizinischen Dienst der Krakenversicherung (MDK) entweder nach Aktenlage oder augrund einer persönlichen Untersuchung begutachten lassen. Wenn der MDK feststellt, dass Deine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist, kann Dich die Kasse auffordern, innerhalb von 10 Wochen einen Rehaantrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Die RV prüft den Antrag und wenn sie zu dem Schluss kommt, dass durch eine Reha die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann, kann sie den Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeuten und wird dann eine Rente bewilligen.

Die Kasse kann Dich also nicht zwingen, einen Rentenantrag zu stellen, sondern nur zur Antragstellung für eine Reha auffordern. Kommst Du dieser Aufforderung allerdings nicht nach, kann Dir die Kasse die weitere Zahlung von Krankengeld verweigern.

Ich hoffe, ich konnte wenigstens etwas helfen…

Grüße

Ralf

Hallo Matthias,

in den ersten Wochen würde ich Krankengeld beziehen. Wenn ich davon ausgehe, dass der Antrag auf Rente bei meiner privaten Bu innerhalb der nächsten Monate durchkommt - dann bekäme ich 1000 EUR im Monat - abzüglich Krankenkassenbeitrag, den ich dann selbst zahlen muss und Steuern, bleiben mir dann ca. 800 EUR. Damit würde ich hinkommen.

Was habe ich dann noch mit der gesetzlichen Rentenversichrung zu tun? Gesetzliche Rv und private Bu habe doch gar nix miteinander zu tun und legen ganz andere Maßstäbe bei der Prüfung an. Ich will mir das komplizierte Prüfverfahren der gesetzlichen RV einfach sparen, wie z.B. Reha vor Rente und Verweisung auf andere Berufe.

Das alles muss ich bei der privaten Bu nicht mitmachen. Da muss ich nur zu 50% meinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können und mindestens 6 Monate berufsunfähig sein. Ein Kollege von mir, der auch eine private Bu hat und den Antrag durchbekommen hatte, musste dafür nur zum MDK, zu einem Gutachter, danach in Kur und das war’s.

Ist Kur dasselbe wie Reha oder was anderes?

Wieso reicht der Kasse nicht der Rentenantrag bei der privaten BU?

Danke für die schnelle Antwort!

Viele Grüße,

plunaveritas

Hallo Feffi Kunterbunt,

in den ersten Wochen würde ich Krankengeld beziehen. Wenn ich davon ausgehe, dass der Antrag auf Rente bei meiner privaten Bu innerhalb der nächsten Monate durchkommt - dann bekäme ich 1000 EUR im Monat - Netto bleiben mir dann ca. 800. Damit würde ich hinkommen.

Was habe ich dann noch mit der gesetzlichen Rentenversichrung zu tun? Gesetzliche Rv und private Bu habe doch gar nix miteinander zu tun und legen ganz andere Maßstäbe bei der Prüfung an. Ich will mir das komplizierte Prüfverfahren der gesetzlichen RV einfach sparen, wie z.B. Reha vor Rente und Verweisung auf andere Berufe. Das alles muss ich bei der privaten Bu nicht mitmachen.

Ich war selbständig - habe ich überhaupt Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt? Wäre dann nicht die Arge zuständig?

Vielen Dank für die schnelle Info.

Grüße,
plunaveritas

Hallo,

ich habe gedacht, dass ich die Sache mit Reha vor Rente und den Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung umgehen kann, weil ich ja eine private BU hab. Da muss ich nur zu 50% meinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können und mindestens 6 Monate berufsunfähig sein. Ein Kollege von mir, der auch eine private Bu hat und den Antrag durchbekommen hatte, musste dafür nur zum MDK, zu einem Gutachter, danach in Kur und das war’s.

Alles was ich über das Prüfverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung höre und die Maßstäbe, welche die zur Prüfung ansetzen, hören sich viel komplizierter an. Das will ich mir sparen, wenn es geht. Ich habe auch nix gegen eine Kur. Eine Reha ist aber was anderes, oder?

Wieso reicht es dem MDK nicht, dass ich bei meiner privaten Bu den Rentenantrag gestellt habe?

Vielen Dank für die schnelle Info!

Viele Grüße,
plunaveritas

Hallo,

um dem Zwang, die Reha-Maßnahme (auch Kur genannt) zu umgehen, musst Du Dich einfach arbeitsfähig schreiben lassen (vom Arzt). Solange Du im Krankengeldbezug stehst, wird die Krankenkasse Dich zwingen können, der Aufforderung Folge zu leisten, egal ob Du jetzt nur diese BU-Rente beantragen willst oder nicht. Da gibt es keine Feilscherei… Am besten, Du sprichst mal persönlich mit Deinem Sachbearbeiter bei Deiner Krankenkasse und erklärst ihm Dein Problem…

Der Antrag bei der privaten BU reicht nicht, da die Krankenkasse bei einer gesetzlichen Rente, die evtl. rückwirkend gewährt wird, diese für das gezahlte Krankengeld erhält. Sonst hättest Du ja möglicherweise doppelt Leistungen erhalten (Krankengeld und Rente nebeneinander) und das geht eben nicht. Auf die private Rente kann die KK keinen Erstattungsanspruch geltend machen…

Mfg

Matthias

Hallo … wenn deiner Erwerbsfähigkeit krankheitsbedingt gefährdet ist, kann die Krankenkasse dich zu einem REHAbilitationsantrag (also Kur oder berufliche Reha) auffordern. Nur wenn der Rentenversicherungsträger die Kur ablehnt, weil keine Erfolgsaussicht besteht, oder wenn die Kur durchgeführt wurde und im Kurbericht steht, dass deine Erwerbsfähigkeit gemindert ist, kann der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Die Krankenkasse ist dann berechtigt dich aufzufordern diesen Antrag tatsächlich zu stellen. Grund hierfür ist, dass Du auf Dauer erwerbsgemindert wärest; das Krankengeld hat jedoch nur die Funktion für einen vorübergehenden (krankheitsbedingten) Zeitraum den Lohnausfall/ Verdienstausfall zu kompensieren.

Gruß, Christian

Hallo!

Da Du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, hat wahrscheinlich der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen nach Aktenlage entschieden, das deine Erwerbsfähigkeit nicht mehr hergestellt werden kann oder stark gemindert ist. Deshalb auch die Aufforderung einen Rentenantrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Ab Zugang dieses Schreibens hast du 10 Wochen Zeit, dies zu tun. Danach erlischt der Anspruch auf Krankengeld in voller Höhe!!! Dieser lebt erst wieder auf mit Tag der nachgeholten Antragstellung.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
Entweder Antrag stellen (Erwerbsminderungsrente ist meist befristet auf einen bestimmten Zeitraum-vielleicht hat sich ja dein Zustand bis dahin gebessert!!) oder du verzichtest auf den Krankengeldanspruch.
Ich würde dir raten, den Antrag zu stellen. Denn du zahlst weiterhin ganz normal in voller Höhe deine Beiträge zur Krankenversicherung aber hast keinen Anspruch mehr auf diese Geldleistung. Außerdem ist es doch besser wenn du zusätzlich zu deiner BU nochmal Geld zur Verfügung hast. Oft schauen die Sachbearbeiter der BU auch wie die Rentenversicherung entschieden hat bzw. ob da auch schon ein Antrag auf Rente vorliegt.

Anbei die Rechtsgrundlage hierfür: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?..

Ich hoffe ich konnte weiter helfen.

Gruß

Hallo,

also nochmal, wobei hier sehr viele wenn und aber dabei sind:

  1. den Begriff Kur gibt es nicht, ist aber das gleiche wie Reha
  2. Die Krankenkasse KANN irgendwann den MDK einschalten, ob und wann sie das tut, bleibt der Kasse überlassen
  3. Der MDK stellt dann EVENTUELL fest, dass die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist
  4. NUR in diesem Fall kann Dich die Kasse auffordern, innerhalb von 10 Wochen einen Rehaantrag zu stellen
  5. Die Rentenversichung prüft den Antrag und KANN diesen in einen Rentenantrag umdeuten, WENN sie zu dem Schluß kommt, dass die Erwerbsfähigkeit auch durch eine Reha nicht mehr wiederhergestellt werden kann
  6. Eine private BU-Versicherung ist bei diesem Verfahren völlig aussen vor und wird nicht beachtet.
  7. Die Kasse kann Dir das Krankengeld streichen, wenn Du den Antrag auf Reha (siehe Nummer 4) nicht stellst, dazu müssen aber erstmal die Voraussetzung 1)-3) erfüllt sein. Wenn Du also durch Deine BU so gut abgesichert bist, dass Du das Krankengeld nicht weiter brauchst, musst Du den Antrag nicht stellen. Wenn Du aber weiter Krankengeld kriegen willst und wirst aufgefordert, den Antrag zu stellen, musst Du dies auch tun.

Du siehst, es kann Dich keiner zu irgendwas zwingen, die Entscheidung liegt bei Dir, aber Du musst natürlich auch die KOnsequenzen der Entscheidung tragen.

Gruß

Ralf

Hallo,

ja die Kasse kann Sie zwingen einen Antrag auf Reha/Rente zustellen wenn der Medizinische Dienst eine Gefährdung/Minderung der Erwerbsfähigkeit feststellt. Sie haben dann 10 Wochen Zeit den Antrag zu stellen, stellen Sie diesen nicht muß die Kasse 1) das Krankengeld einstellen und 2) die Mitgliedschaft beenden.

Sie können der Antragstellung unter bestimmten Voraussetzung wiedersprechen z.B. wenn Sie durch die Antragstellung den Arbeitsplatz verlieren würden und ohne die Antragstellung noch die Möglichkeit hätten Betriebsrente zu erlangen, oder wenn Sie kurz vor der gesetzlichen Rente stehen und noch einen höheren Rentenanspruch erwerben können.

MfG
Thomas Heinold

Erstmal ist das Ergebnis der Begutachtung beim MDK wichtig.

Daraufhin wird die Krankenkasse entweder Sie zum Rentenantrag auffordern oder eben nicht.

Am besten Sie sprechen, sofern Sie eine Aufforderung erhalten sollten, mit Ihrer Krankenkasse darüber.