Hallo!
Ich bin verzweifelt auf der Suche zu oben genanntem Thema.
Bisher konnte mir keiner helfen.
Es geht hier um meinen Vater, der seit März in Rente ist. Jetzt weiß ich, da ich derzeit in Erziehungszeit bin, das mir laut Gesetz, anteilige Weihnachtsgeldzahlungen im Mutterschutz zustehen, wenn alle im Betrieb Weihnachtsgeld erhalten. Egal, was im Vertrag steht.
Wie ist das bei Rente? Gibt es da auch ein Gesetz? Oder wird in dem Fall nur vom Vertrag ausgegangen?
Oft steht ja drin, wenn man bis da und da ausscheidet, muss man es zurück zahlen. Aber eine rente ist ja eigentlich nicht unbedingt ein freiwilliges Ausscheiden.
Kann mir hier jemand helfen?
Hallo,
es tut mir leid aber da kann ich nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz
Hallo,
bei Rente gibt es kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld und nichts. NUR Rente und nichts mehr.
Gruß Wolfgang
Hallo,
dies hängt von der vertraglichen Regelung des Weihnachtsgeldes ab.
Sie selbst sind „ganz normale“ Betriebsangehörige und deshalb am Weihnachtsgeld wie Ihre Kolleginnen und Kollegen beteiligt.
Ihr Vater dagegen hat vereinfacht ausgedrückt mit der Firma nichts mehr zu tun.
Ist das Weihnachtsgeld normaler Entgeltbestandteil, dann ist auch bei vorzeitigem Ausscheiden eine anteilige Auszahlung vorgesehen.
Häufig hat das Weihnachtsgeld Zusatzcharakter. Damit wird u.a. Betriebstreue oder gute Gechäftsergebnisse belohnt. Hier besteht kein Anspruch.
Meist ist die Zahlung des Wiehnachtsgeldes explizit im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Meine Empfehlung wäre dort zunächst nachzulesen.
MfG
Guten Morgen, also ich denke mal mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb sind alle Ansprüche abgegolten, da man ja Weihnachtsgeld als zusätzliche Anerkennung für geleistete Arbeit bezieht! Da Dein Vater aber nicht mehr arbeitet, kann ich mir nicht vorstellen, dass es dann noch zusätzlich zu seiner Rente eine Weihnachtsgratifikation erhält- aber das Beste wäre es, wenn Du entweder nochmal seinen Chef fragst oder aber es beim DRV ( Servicetelefon) versuchst! Also ich habe noch nie von so einem Fall gehört, dass man noch zusätzlich im Ausscheidungsjahr sozusagen als „Zuckerl“ auch noch Weihnachtsgeld bekommt. Bei mir ist das auch nicht gewesen und ich bin bestimmt auch nicht freiwillig vorzeitig in Rente gegangen, sondern krankheitsbedingt!!! Das Weihnachtsgeld dient ja als Anerkennung und ich denke mal wenn man vorzeitig aus dem Betrieb ausscheidet, kann er ja auch nicht mehr für seine " nicht getane Arbeitsleistung", wie in Deinem Falle, belohnt werden mit Weihnachtsgeld! Schön wär`s! Alles Gute- und frohes Fest- vlG. Nadjeshda
PS: denke auch nicht dass Dein Vater noch einen gesetzlichen Anspruch herleiten könnte- aber frage am besten noch mal bei dem DRV nach, ok!
Hallo!
Ich danke dir!
Bei der DRV habe ich schon angerufen. die waren totel überfragt:smile:
Das mit dem Arbeitgeber fragen ist ja so eine Sache.
Wäre ich AG und man fragt mich, würde ich auf alle Fälle verneinen. Es hat nur die Frage aufgeworfen, weil man im Mutterschutz ja gesetzlich auch anteiliges Weihnachtsgeld bekommt.
Weihnachtsgeld ist ja auch eine Belohnung fürs Arbeiten. und er hat ja gearbeitet
Hallo Wolfgang,
Das ist klar, das der deutsche Staat kein Weihnachts- und Urlaubsgeld übrig hat
Aber es geht ja um die 2 Monate, die er gearbeitet hat. Steht ihm dann noch anteiliges Geld vom AG zu? Ihn zu fragen wäre wahrscheinlich ziehmlich blöde. Ich als Ag würde verneinen!
Aber Weihnachtsgeld wird ja sozusagen als Belohnung gezahlt für gutes Arbeiten! Und er hat ja zwei Monate treu und zuverlässig gearbeitet. So wie die letzten 40 Jahre!
Und gibt es ga nicht dieses Gleichbehandlungsgesetz? Wenn allen diese Belohnung gezahlt werden, darf ein einzelner nicht ausgeschlossen werden. Es sei denn es liegt ein außerordentlicher Grund vor. Ob man nun noch dazu gehört oder nicht.
Viele Grüße
Sonja
Hallo,
bei Rente gibt es kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld und
nichts. NUR Rente und nichts mehr.
Gruß Wolfgang
Hallo!
Jetzt wird es auch noch richtig kompliziert!
Vor jahren ist mein Vater mit einem Tarifvertrag angefangen. Zwischenzeitlich ist die Firma aber nicht mehr mit irgendwelchen Gewerkschaften verbunden und es gibt nur noch Verträge nach freier Wirtschaft. Jetzt weiß ich allerdings nicht ganz genau, ob er überhaupt irgendwann mal einen Arbeitsvertrag bekommen hat. (nach drei Gehaltszahkungen ist man ja auch ohne Vertrag fest angestellt) oder ob er, nachdem die Firma aus den Tarifen ausgestiegen ist, keinen neuen Vertrag mehr bekommen hat. Was ist denn im Fall die Rechtslage, wenn es gar keinen schriftlichen Vertrag gibt? Und es wurde regelmäßig Weihnachtsgeld bezahlt, ohne, dass schriftlich ein vorbrhalt angekündigt wurde?
Viele Grüße
Sonja
Er hat somit aber nicht das ganze Jahr gearbeitet, zumal das Ganze ja auf freiwilliger Basis vom AG kommt. Was Deine Frage zum Weihnachtsgeld betrifft, kommt es auch wieder darauf an, seit wann Du in Mutterschutz bist- also musst Du da schon nochmal bei Deinem AG nachfragen- vlG.Nadja
Ich danke Dir!
Habe jetzt noch mal meine Mum gefragt. Mein Vater ist jetzt glaube ich knapp 30, 40 Jahre da gewesen. Damals hatte er einen Tarifvertrag. Mittlerweile ist die Firma aus den Tarifen ausgestiegen. Das bedeutet, daß halt jetzt die Gehälter aus der freien Wirtschaft gelten. Jetzt weiß ich noch nicht ganz genau, ob mein Vater überhaupt keinen Arbeitsvertrag bekommen hat (was ja nicht tragisch ist, denn nach drei gezahlten gehältern gilt man ja als angestellt!)oder ob nach dem Wechsel von Tarif in normal einfack kein neuer Vertrag aufgesetzt wurde. Wie sieht es denn dann aus? Weihnachtsgeld wurde immer gezahlt ohne schriftlichen Vorbehalt.
Ich habe mitte Januar einen Sohn bekommen. Habe also vom 1. Januar bis mitte März Mutterschutz gehabt. Und im Januar 12 gehe ich wieder arbeiten. Anteilig bekomme ich auf jeden Fall Geld:smile:
hallo sunnyte,
also in deinem Fall mit Mutterschutz bekommst du weihnachtgeld ,lese dazu mal deinen Arbeitsvertrag .Mutterschutz ist keine Kündigung !
dein Vater , wenn er Rentner ist bekommt kein Weihnachtsgeld , das bekommen nur Pensionäre , Rente wird 12x im Jahr bezahlt , monatlich , Zulagen oder ähnliches gibts da nicht! es sei denn es wird entsprechend der Rentenhöhe Wohngeld oder Grundsicherung bezahlt , das aber nur auf Antrag .
gruß opa
Wenn dein Vater im neuen Jahr noch bei der Fa. beschäftigt war,dann steht ihm nach dem Gesetz, anteilig auch die „tarifliche Sonderzahlung“ und das „tariflich abgesicherte Urlaubsgeld“ zu.
Gruß Wolfgang
Dazu muss ich leider passen, da dies Arbeitsrecht wäre.
Sorry
Hallo,
da muss ich nun passen, weil mein Wissensgebiet die Rentenversicherung ist und an einen Experten in Sachen Arbeitsrecht verweisen.
MfG
Hier hilft nur der Weg zum Rechtsanwalt. Eine Beratung dort ist nicht so teuer.
MfG
CKH