Hallo,
Danke. Der Link ist ja informativ, aber mir ist er bzgl des geschilderten Falles nicht ganz klar.
Zitat:
Nach gefestigter BGH-Rechtsprechung kann im strafrechtlichen Sinne nur das Original verfälscht werden. Somit greift die Bestimmung nicht bei einer Fotokopie oder einem Telefax. Sofern jedoch die Fotokopie als solche nicht erkennbar ist und mit ihr der Eindruck einer echten Urkunde erweckt werden soll, handelt es sich um die Herstellung einer falschen Urkunde.
Zitat Ende.
Es ist ja eine Kopie. Jeder der genau hinsieht erkennt dass es eine Kopie ist, sofern er weiss wie so ein Führerschein aussieht.
Ob aber jeder Buschpolizist das weiss? Der hat vielleicht noch nie ein Original gesehen…
Macht die Unkenntniss des Polizisten denjenigen der diese Kopie bei sich trägt zu einem Urkundenfälscher? Es handelt sich keinesfalls um vorsätzliche Fälschung und derjenige der das Ding bei sich trägt ist definitiv mit dem Inhaber der Originalurkunde nicht zu verwechseln.
Kompliziert, ich weiss.
Grüße
M.