Hallo,
wielange muss man eigentlich auf die Antwort des FA warten, nachdem man eine Steuererklärung abgegeben hat (für den fall, dass man nicht zur Abgabe verpflichtet ist). Wie lange wartet man durchschnittlich und hat man Anspruch auf Zinsen, wenn man etwas vom FA zurückbekommt ?
Danke und Grüße
Frank
Hallo Frank,
wielange muss man eigentlich auf die Antwort des FA warten,
nachdem man eine Steuererklärung abgegeben hat (für den fall,
dass man nicht zur Abgabe verpflichtet ist).
Das hängt ab davon, ob
- in einigen Bundesländern: die Steuererklärung per Elster übermittelt worden ist oder nur auf Papier vorliegt
- die Zuständigkeit sich wegen Umzug geändert hat und der Vorgang bei einem anderen FA (insbesondere in einem anderen Bundesland) angefordert werden muss
- Sachverhalte eine Rolle spielen, die im Wege der Amtshilfe bei anderen Behörden ermittelt werden
- der Arbeitsanfall im Veranlagungsteilbezirk eher hoch oder eher gering ist
- die Steuererklärung klar und schön erstellt und dokumentiert ist („Das könnt ich grad noch machen bis Feierabend“) - obwohl das offiziell nicht ausschlaggebend sein darf.
Zwischen zehn Tagen und einem halben Jahr hab ich schon alles gehabt. Nach einem Vierteljahr ist es sicher nicht verkehrt, mal anzurufen - möglichst nicht „wo bleibt mein Bescheid?“, sondern „kann ich noch etwas zur Klärung von Einzelfragen beitragen?“.
hat man Anspruch auf Zinsen, wenn man
etwas vom FA zurückbekommt ?
Ja, steht in §§ 233ff der Abgabenordnung. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Die Zinsen betragen 0,5 Prozent pro angefangenem Monat und werden berechnet auf die Differenz zwischen festgesetzter Steuer und anzurechnenden Abzugsbeträgen/Vorauszahlungen (LSt), auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet.
Schöne Grüße
MM