ist für den Fall, das ein Arbeitgeber schriftlich eine Lohnkürzung ankündigt, ein Widerspruch per e-mail später vor Gericht anerkannt oder muß dieser Widerspruch innerhalb einer Frist per Post (Einschreiben) verschickt werden ?
ist für den Fall, das ein Arbeitgeber schriftlich eine
Lohnkürzung ankündigt,
Hallo Frank, was meinst du mit „ankündigt“? Eine Lohnkürzung ist normalerweise nicht mal eben so mit einer einseitigen Mitteilung möglich und eine Ankündigung ist - für mich - noch keine Mitteilung. Also solltest du vielleicht mal erklären worum es genau geht.
ein Widerspruch per e-mail
Ist nicht ratsam. Wenn du bitte mal die Such-Funktion hier benutzen würdest. Nach e-mail als Beweismittel vor Gericht z.B.
muß dieser Widerspruch innerhalb einer
Frist per Post (Einschreiben) verschickt werden ?
oder muß dieser Widerspruch innerhalb einer
Frist per Post (Einschreiben) verschickt werden ?
Wie wichtig ist dir dein gleicher Lohn? Wenn wichtig, warum willst du dann die unsicherste Lösung nehmen, die der Markt momentan bietet??? Wenn völlig unwichtig, schlage ich Brieftaube oder Rauchzeichen vor.