Antwortfrist bei Eingaben/Anfragen an Kommune

Moinsen,

gibt es für die örtliche Gemeinde eine verbindliche Frist, in der Anfragen beantwortet werden müssen? Gibt es dafür eine Formvorschrift (z. B. ich frage schriftlich an, ist die Gemeinde dann auch an die Schriftform gebunden)? Oder steht es denen frei, sich nicht um mein Anliegen zu kümmern?

Vielen Dank für eure Antworten

cheers Topper87

Hallo,

(2. Versuch)
es gibt keine verbindliche Frist.
Jedoch gehört es zum „guten Ton“ - Anfragen im angemessenen Zeitrahmen zu beantworten.
Im Normalfall werden schriftlich eingereichte Fragen auch schriftlich beantwortet - es sei man wohnt in einem 3-Seelen-Kaff, wo jeder jeden auffem Klo trifft :wink:)
Ich kann jedoch aus Erfahrung sprechen, dass es durchaus in größeren Behörden vorkommen kann, dass Schriftstücke „verloren“ gehen.
Ich rate für solche Fälle, einfach mal nachzufragen.
Die meisten Beamten (abzüglich der bekannten Ausnahme) und Angestellten sind auch nur Menschen :wink:

Gruß!
T.