Antwortfristen

Person x kündigt bei der Firma a mit außerordentlicher Kündigungsfrist per Einschreiben / Rückschein. Fragen: 1. Wenn a nicht reagiert, ist dann x aus dem vertrag? 2. Wenn ja, wo kann x das nachlesen? 3. Wie lange hat a Zeit, um zu reagieren? und 4. Gilt das auch für EMAILS?

Gruß
Micha

Person x kündigt bei der Firma a mit außerordentlicher
Kündigungsfrist per Einschreiben / Rückschein. Fragen:

  1. Wenn a nicht reagiert, ist dann x aus dem vertrag?

Das hängt davon ab, ob die Kündigung wirksam ist. Dies wiederum hängt davon ab, ob die Firma die Kündigung grob gesagt erhalten hat und ob - sofern es tatsächlich eine außerordentliche Kündigung gewesen sein sollte - die besonderen Voraussetzungen für eine solche vorgelegen haben (wichtiger Grund). Das hängt aber nicht davon ab, ob und wie die Firma reagiert.

  1. Wenn ja, wo kann x das nachlesen?

Unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag gekündigt werden kann, steht in den Vertragsbedingungen oder - sofern die Vertragsbedingungen dazu schweigen oder unwirksam sind - in den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Welche das sind, hängt von der Art des Vertrags ab.

  1. Wie lange hat a Zeit, um zu reagieren?

Da für die Wirksamkeit der Kündigung eine Reaktion der Firma gar nicht nötig ist: solange a Lust hat.

  1. Gilt das auch für EMAILS?

Ja, es sei denn, für die Kündigung wäre Schriftform oder sonst eine besondere Form vorgesehen.