Antwortumschlag mit anderer Adresse verwenden?

Hallo :smile:
ich wollte mal fragen, ob es legal ist, wenn man einen Antwort-Briefumschlag mit einer neuen Adresse versieht (alte überkleben oder so)und verschickt. Oben bei der Briefmarke steht ja oft „Porto zahlt Firma XY“. Darf man den Brief dann an z.b eine Privatperson verschicken? Oder darf man das eigentlich nicht, aber es interessiert keinen? Weiß jemand, wie das gehandhabt wird? :smile:

Danke schon mal :smile:

„Empfänger zahlt“ heißt, dass der Empfänger zahlt. Wenn du den Empfänger änderst, würde somit der von dir auf den Brief geschriebene Empfänger zahlen müssen. Da diese aber eine Privatperson ist und keine Antwort-Porto-Vereinbarung mit der Post getroffen hat, wird der Brief wahrscheinlich einfach als „nicht frankiert“ zurückgeschickt. Möglich ist auch das Nachkassieren von Porto.

Wenn dir jemand etwas Böses will, macht er aus dieser Aktion eine versuchte „Erschleichung von Dienstleistungen“. Da du dies zum Nachteil einer Firma versuchst, die das Antwort-Porto bezahlt, kann diese dir bei Bekanntwerden des Falls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zusenden, da eine Wiederholungsgefahr besteht. Im ungünstigsten Fall würde dich so eine Aktion ein paar Hundert Euro kosten… ob es dir das wert ist, musst du selbst abwägen. :smile:

naja gut, bei „Empfänger zahlt“ ist das ja klar. aber da steht ja ausdrücklich, wer das Porto übernimmt.
Aber gut…ein paar hundert Euro sind dann doch zuviel ^^ dann lieber die 55ct für die Briefmarke :smiley:

Danke :smile: