Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da ein Problem in einem Familienrechtsverfahren (Scheidung). Meine Exfrau hat vor über 2 Jahren die Scheidung eingereicht die vom Gericht im Juli 2011 durchgeführt wurde.Hierbei wurden Vermögens- Unterhalts- und Versorgungsverfahren vom Gericht einfach ausgeklammert und sind immer noch anhängig. Ich habe den Eindruck das sowohl die Richterin als auch die beiden beteiligten Anwälte untereinander mauscheln um die Kosten bewusst in die Höhe zu treiben. Dies äußert sich dadurch das Mandanten- oder Gerichtspost teilweise bis zu 4 Wochen zurückbehalten wird. Scheidungstermin etc. wird erst 3 Tage vorher mitgeteilt, Streitwerte werden unkorrekt festgesetzt, Bescheide erst nach Rechtsmittelfrist zugestellt, Briefe rückdatiert usw.Hinzu kommt fehlerhafte Sachvorträge und die Versuche durch Verfahrensverögerungen den jeweiligen Gegner zu neuen Verfahren zu animieren.
Vermögensunterlagen werden bewusst nicht weitergeleitet damit der andere Anwalt dann Zwangsgeldverfahren ohne Mandantenrücksprache einleiten kann usw. Auf Mails, Briefe und Anrufe an die jeweiligen Anwälte wird von dort überhaupt nicht reagiert.
Die gegnerische Anwältin hat bereits vor Verfahrensbeginn Vorschüsse von 5.000,00 € verlangt.
Ein Anwaltswechsel wurde bisher auf Grund der hohen
erneuten Verfahrenskosten nicht durchgeührt.
Ist es sinnvoll die Anwaltskammer einzuschalten oder kann man davon ausgehen das diese gegen ihre Mitglieder sowieso nichts unternimmt und höchstens neuer Ärger entsteht?
Vielleicht wissen Sie ja da einen Rat.
Fehlverhalten der Anwälte
Sehr geehrter Ratsuchender!
Was Sie schreiben, ist nichts anderes als normaler Alltag bei den Anwälten und Gerichten, so etwa im Scheidungsratgeber „Das Abzockersystem-Scheidung auf Deutsch“ beschrieben, erhältlich bei Amazon:
http://www.amazon.de/Das-Abzockersystem-Scheidung-au…
Dass Anwälte oft das primäre Ziel haben, den Streitwert hochzutreiben zwecks fetter Honarare, es dabei nicht um Ihr Recht geht, Richter und Anwälte sich vorher schon absprechen, ist Alltag! Folglich die Gerichtsverhandlungen nicht selten nur noch eine Kömödie darstellen, die Folge.
Sie können Ihrem Anwalt mit einem Standesrechtlichen Verfahren drohen bei weiteren Verzögerungen, davor haben die Burschen Angst! Die zuständige Anwaltskammer einzuschalten bringt überhaupt nichts. Selbst bei kriminellen Anwälten wie Katja Günther und Freiherr von Gravenreuth haben die Anwaltskammern nichts unternommen, obwohl die Staatsanwaltschaft schon gegen diese Kriminellen sich eingeschaltet hatte. Die Passivität der Anwaltskammern ist auch absolut verständlich, denn letztere wird von ihren Mitgliedern, den Anwälten bezahlt. Welcher Milchbauer schlachtet schon sein eigenes Vieh??? Sollte aufgrund der Verzögerungen durch Ihren RA es zu finanziellen Verlusten kommen, können Sie ihn regresspflichtig machen in einem zivilrechtlichen Verfahren, bei dem kein Anwaltszwang besteht. Auch hier vorher mit standesrechtlichem Vwerfahren drohen, dann gibt diese Bande oft schon vorher auf, so schon erlebt. Optimal wäre, wenn Ihr „Rechtsbeistand“ aufgrund dieser Drohung das Mandat niederlegen würde, dann braucht dieser nicht bezahlt werden, und sie können ohne Mehrkosten sich einen neuen Anwalt nehmen!
Gegen einen Richter vorzugehen, etwa wegen Absprachen, etc., ist völlig hoffnungslos, da diese durch den BGB und BGH Urteile absolut geschützt sind, selbst wenn die Robenträger finanzielle Schäden verursachen.
Fazit: Sie haben sich den falschen Beruf ausgesucht, denn Narrenfreiheit haben nur diese Robenträger!
Herzliche Grüße aus Oberbayern und viel viel Glück,
Uwe
Leider habe ich mit derartigen Verhaltensweisen keinerlei Erfahrungen - halte Ihre Vermutungen für möglich, doch wie wollen Sie die beweisen?
Damit kenne ich mich leider nicht aus - oskar Stößwitz