Hallo erstmal
Kürzlich war in diesem Brett zu lesen, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten „zivilrechtliche“ Angelegenheiten seien. Schlägt man nun die Gelben Seiten einer beliebigen Großstadt auf, stellt man fest, dass dort (fast) keine dezidierten Zivilrechtler aufgeführt sind (hier genau einer), während sich inzwischen anscheinend jeder zweite Anwalt sein eigenes Fachgebiet selbst erfindet. Was mich zu der Frage führt, was von solchen Kompetenzen zu halten ist. Um beim Beispiel zu bleiben: Es gibt in dieser Stadt auch jemanden, der sich für „Nachbarrecht“ zuständig fühlt (neben anderen Bereichen, die mir persönlich fast schon absurd vorkommen). Zumal ich mich auch noch dunkel daran erinnere, dass es eigentlich nicht so viele „Fachanwälte“ (also Ausbildungsgänge) gibt.
Deswegen die Frage an die Juristen hier: Wie vertrauenswürdig sind solche Selbstzuschreibungen (und was bringt im Vergleich ein Anruf bei der Anwaltskammer)?
Wäre in einem Spezialfall doch mal wichtig zu wissen.
ja, die Sache mit Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten sowie Fachanwaltsbezeichnungen ist schon ein Kreuz. Gerade bei den Interessen ist oft eher der Wunsch Vater des Gedankens als die tatsächliche Erfahrung. Deshalb verzichten nicht wenige Kollegen ganz auf diese Geschichte (ich auch). Neue Möglichkeiten hat jetzt allerdings sogar noch das BVerfG geschaffen, indem es einem Kollegen gestattete sich als „Spezialist für Verkehrsrecht“ zu bezeichnen, der sich über die fehlende Möglichkeit ärgerte, als Fachanwalt für Verkehrsrecht firmieren zu können (weil es diese Fachanwaltschaft bislang nicht gibt).
Nur da wo es Fachanwaltschaften gibt, kann man sich bei einem entsprechend zugelassenen Fachanwaltskollegen ziemlich sicher sein, dass dieser auch tatsächlich überdurchschnittel etwas von der Materie versteht. Dies heißt allerdings nicht, dass es nicht auch Kollegen ohne die Fachanwaltschaft gibt, die mit einem Fachanwalt durchaus konkurrieren können. Die Fachanwaltschaften kosten viel Geld und zeitlichen Aufwand und bedingen Mindesfallzahlen gerade auch im streitigen gerichtlichen Bereich. D.h. wer nur beratend tätig ist, erreicht natürlich nie diese Fallzahlen.
Außerhalb des numerus clausus der Fachanwaltschaften würden ich daher eher nach Veröffentlichungen, Nennungen im Internet, Hinweisen aus der Nachbarschaft, etc. gehen.
Gruß vom Wiz
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Hallo Wiz,
paar interessante Hintergründe hast du da noch- aber leider bestätigen die ja meinen eher ungünstigen Eindruck…
Dies heißt allerdings nicht, dass es
nicht auch Kollegen ohne die Fachanwaltschaft gibt, die mit
einem Fachanwalt durchaus konkurrieren können.
Aber ich denke, das wird in diesem Fall mal so ausprobiert.
Außerhalb des numerus clausus der Fachanwaltschaften würden
ich daher eher nach Veröffentlichungen, Nennungen im Internet,
Hinweisen aus der Nachbarschaft, etc. gehen.