Hallo,
derzeit spiele ich mit dem Gedanken eine Laufbahn beim BWB als „Beamter, gehobener technischer Dienst“ einzuschlagen. Die erste Bewerbung ist raus und ich wurde zum Auswahlverfahren eingeladen (kleinere Tests, Vorträge, Aufsätze, etc.)
Wenn man danach angenommen wird, wird man zum „Beamter auf Widerruf“ oder eben Anwärter. Jetzt muss man wissen, dass das BWB für die gehobene Laufbahn einen Studienabschluss in einem techn. Studiengang voraussetzt. Den habe ich natürlich und auch schon einige Jahre Berufserfahrung.
Jetzt habe ich mich über die „Vergütung“ während man „Anwärter“ bekommt schlau gemacht und war doch geschockt: So wie es aussieht bekommt man im Schnitt knapp 900 EUR + so ca. 105 EUR.
Da sich diese Informationen (ob das so stimmt oder nicht) im Internet sehr unterscheiden und die Quellen alle ca. 4-5 Jahre zurückliegen, hätte ich einige Fragen an vielleicht jemanden, der diese Laufbahn (o.ä.) eingeschlagen hat:
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Stimmt das echt? So wenig Kohle als Anwärter? Das ist ca. die Hälfte von dem was ich als Einsteigergehalt Steuerklasse 3 mit meinem Studium damals bekommen habe.
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Gibts als Anwärter keinen Ortszuschlag? Laut Beamtenvergütungsgesetzt nicht. Daher glaube ich war die Frage überflüssig, aber die Hoffnung stirbt zuletzt 
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Jetzt nicht zum Gehalt: Aber sagen wir ich lasse mich darauf ein, bin Anwärter für die 1-1,5 Jahre (argh, kein Feierabendbierchen mehr) und bestehe dann die Abschlussprüfung, müssen die mich übernehmen als Beamter auf Lebenszeit? Oder ist das dann auch wie in der freien Wirtschaft: „Vielen Dank, tolle Zeit, keine Übernahme, tschüss“?
Wäre lieb wenn jemand (ein Beamter im gehobenen technischen Dienst vielleicht) mir kurz die Angst vor dem Abrutschen in die Armutsgrenze nehmen könnte. Denn so patriotisch bin ich nicht, dass ich für den Staat unter der Brücke mit meiner Frau schlafen würde 
Danke, over and out,
Daniel.
Hallo Daniel,
über die niedrige Anwärterbesoldung brauchst Du Dich nicht zu wundern. Anwärter sind Azubis mit Abitur. Der Status dieser Azubis beim Staat ist „Beamter auf Widerruf“.
Für Anwärter mit Studium ist die normale Ausbildungszeit von 3 Jahren auf 1,5 Jahre verkürzt.
Es gibt das Anwärtergehalt plus Familienzuschlag (früher Ortszuschlag) für Verheiratete. Die von Dir genannten Beträge dürften zutreffen.
Was die spätere Übernahme betrifft, kann hierzu nur die betreffende Behörde verlässlich Auskunft geben. Früher wurden beim Staat alle nach erfolgreicher Prüfung übernommen, heutzutage wird oftmals nur ausgebildet und nicht übernommen - wie in der freien Wirtschaft auch.
Solltest Du übernommen werden, so bist Du zunächst 2 Jahre „Beamter auf Probe“, danach erst einer auf Lebenszeit. Die Probezeit ist eine Art Bewährungszeit für Dich. Falls Du diese gut überstehst, hast Du eine recht krisensichere Stelle.
Es wäre ganz gut, wenn Du Deine Fragen direkt in der Personalabteilung stellen würdest. Am besten dann, wenn Du Dein Ergebnis des Auswahlverfahrens kennst. „Bestanden“ heisst leider noch lange nicht „angenommen“. Vermutlich haben Dutzende diesen Eignungstest gemacht…
Grüße - Maralena
Hallo Maralena,
die Antwort hatte ich befürchtet.
Ein Anruf beim BWB/IT-AmtBW hatte ich sowieso geplant, wollte aber nicht meine komplette Dummheit offenbaren. Durch Deine Antwort ist mein Fragekatelog schon (erneut) kleiner geworden. Vielen Dank!
Wenn Du gestattest hätte ich noch zumindest eine weiterführende Frage:
Du scheinst ja eventuell eine ähnlich Laufbahn eingeschlagen zu haben. Von diesem Hunger-Ausbildungslohn (obwohl man schon 4 Jahre die Unibank gedrückt hat), was wird da noch abgezogen?
In der Privatwirtschaft werden von 1100 EUR / Brutto noch einiges abgezogen und es bleiben 850 EUR (ca.) übrig. Renten- und Arbeitslosenversicherung sollte ich aber beim BWB nicht zahlen müssen, auch als Anwärter, richtig? Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Ich muss mich da noch nicht privat versichern, sondern kann staatlich versichert sein?
Vielen Dank und lieben Gruß,
Daniel.
P.S.: Das tragische ist, ich mag den öffentlichen Dienst. 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Daniel,
In der Privatwirtschaft werden von 1100 EUR / Brutto noch
einiges abgezogen und es bleiben 850 EUR (ca.) übrig. Renten-
und Arbeitslosenversicherung sollte ich aber beim BWB nicht
zahlen müssen, auch als Anwärter, richtig?
Ja, das stimmt
Wie sieht es mit
der Krankenversicherung aus? Ich muss mich da noch nicht
privat versichern, sondern kann staatlich versichert sein?
Nein, eigentlich ist es besser, Dich gleich privat zu versichern. Vom Arbeitgeber werden nämlich nicht 50 % der Kosten für die gesetzliche Krankenkasse übernommen, das müßtest Du dann selber in voller Höhe tragen, meist wirds daher mit einer privaten Krankenversicherung billiger.
Vielen Dank und lieben Gruß,
Daniel
Bitte schön…
Gruß zurück
Nessa
Hallo Daniel,
die Angaben hier stimmen nicht ganz - bin selbst Beamter.
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Beamter auf Lebenszeit kannst du erst mit 27 werden - keine Ahnung wie alt du bist.
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Wenn du nicht verheiratet bist und keine Kinder hast bis du zu 50 % beihilfeberechtigt - das ist ähnlich der gesetzlichen KV aber eben nicht das selbe! Du kannst dir die Beihilfestelle nicht aussuchen. Es gibt je nach dem was für ein Beamter du wirst unterschiedliche Regelungen - Bundesrecht oder Landesrecht.
Zu empfehlen ist eine Private KV auf jeden Fall. Als Anwärter sind die Beiträge recht niedrig. Kannst du im Internet ausrechnen lassen.
Viele Grüße
Steffi
Hallo Steffi,
da Du auf meinen Artikel geantwortet hast, muss ich auch zu Deinem nochmal was schreiben.
die Angaben hier stimmen nicht ganz - bin selbst Beamter.
Ich auch
- Beamter auf Lebenszeit kannst du erst mit 27 werden - keine
Ahnung wie alt du bist.
das steht in seiner Vika, das war aber auch nicht gefragt, er wollte wissen, ob man direkt im Anschluss Beamter auf Lebenszeit werden kann.
Da das nicht geht, da man ersteinmal Beamter auf Probe wird, wurde die richtige Antwort bereits gegeben.
- Wenn du nicht verheiratet bist und keine Kinder hast bis du
zu 50 % beihilfeberechtigt - das ist ähnlich der gesetzlichen
KV aber eben nicht das selbe! Du kannst dir die Beihilfestelle
nicht aussuchen. Es gibt je nach dem was für ein Beamter du
wirst unterschiedliche Regelungen - Bundesrecht oder
Landesrecht.
Zu empfehlen ist eine Private KV auf jeden Fall. Als Anwärter
sind die Beiträge recht niedrig. Kannst du im Internet
ausrechnen lassen.
Auch das wurde ihm bereits beantwortet, dass es als Beamter auf jeden Fall preiswerter und besser ist, sich privat zu versichern. Die Beihilfe hat ja mit der Frage privat oder nicht ersteinmal nichts zu tun.
Viele Grüße
Steffi
Ebenso
Nessa