Anwalt

Hi Rechsgelehrte.

Kriegt man einen Brief vom Anwalt wo behauptet wird „nur so können Sie verhindern“ : Blabla.
Und es stelt sich heraus, dass man dieser unterschwelligen Drohung auf andere Weise aus dem Wege gehen kann.
Dieser Weg kann ihm schwer unbekannt sein (er ist doch der Anwalt und mit der Angelegenheit gut vertraut).

Kann man ihn für diese Drohung haftbahr machen und wenn wie?

meschugoj.

Hi Rechsgelehrte.

Kriegt man einen Brief vom Anwalt wo behauptet wird „nur so
können Sie verhindern“ : Blabla.
Und es stelt sich heraus, dass man dieser unterschwelligen
Drohung auf andere Weise aus dem Wege gehen kann.
Dieser Weg kann ihm schwer unbekannt sein (er ist doch der
Anwalt und mit der Angelegenheit gut vertraut).

Kann man ihn für diese Drohung haftbahr machen

Kommt darauf an womit er droht, verwerflich ein empfindliches Übel, rechtswidrig Ja. 240StGB

Sonst idR eher Nein.

Jakob

und wenn wie?

meschugoj.

In der Regel droht er mit ner Klage, mit weiteren
Kosten für Gericht, Vollstreckung, Kontopfändung
usw.

Dieses „bla-bla“ darf er machen, weil er damit nur
eine „Rechts-Ansicht“ vertritt. Ob die vor Gericht
durchgeht ist ne andere Sache. Und die oberen
Gerichte sind wieder andere Sachen. Das darf man
nicht persönlich nehmen - ist eben „bla-bla“…

Schau Dir die Unterhaltsverfahren an. Da reden und
schreiben sogar die Gerichte echtes dummes Zeug
und die dürfen das.

Beispiel :
Oberlandesgericht Oldenburg. Eine Frau wird auf Kindesuntrerhalt
verklagt. Sie trug vor, als Kellnerin keine Arbeit gefunden
zu haben. OLG sagte : glauben wir nicht. Darauf die Frau :
sie sei nicht Kellnerin gewesen, habe dieses nur zum
Eigenschutz gesagt, SONDERN Prostituierte. Darauf das OLG :
dann soll sie als Prostituierte arbeiten ! Hat sie vorher
gemacht, dann kann sie das nun auch. Damit fiktiv verurteilt
und fertig !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo…

Beispiel :
Oberlandesgericht Oldenburg. Eine Frau wird auf
Kindesuntrerhalt
verklagt. Sie trug vor, als Kellnerin keine Arbeit gefunden
zu haben. OLG sagte : glauben wir nicht. Darauf die Frau :
sie sei nicht Kellnerin gewesen, habe dieses nur zum
Eigenschutz gesagt, SONDERN Prostituierte. Darauf das OLG :
dann soll sie als Prostituierte arbeiten ! Hat sie vorher
gemacht, dann kann sie das nun auch. Damit fiktiv verurteilt
und fertig !

Gibts hierzu ein Aktenzeichen??

Beispiel :
Oberlandesgericht Oldenburg. Eine Frau wird auf
Kindesuntrerhalt
verklagt. Sie trug vor, als Kellnerin keine Arbeit gefunden
zu haben. OLG sagte : glauben wir nicht. Darauf die Frau :
sie sei nicht Kellnerin gewesen, habe dieses nur zum
Eigenschutz gesagt, SONDERN Prostituierte. Darauf das OLG :
dann soll sie als Prostituierte arbeiten ! Hat sie vorher
gemacht, dann kann sie das nun auch. Damit fiktiv verurteilt
und fertig !

Ja und ? Was soll daran bitte falsch sein ? Es ist eben die Kehrseite der Legalisierung der Prostitution. Das mit dem „Selbstschutz“ dürfte wohl auch eher etwas mit Einkommens- und Gewerbesteuerhinterziehung zu tun gehabt. zumindest ist das wahrscheinlich das, was auch die Richter im kahlen Hinterkopf hatten.

mfg astrachan

Hi Rechsgelehrte.

Kriegt man einen Brief vom Anwalt wo behauptet wird „nur so
können Sie verhindern“ : Blabla.
Und es stelt sich heraus, dass man dieser unterschwelligen
Drohung auf andere Weise aus dem Wege gehen kann.
Dieser Weg kann ihm schwer unbekannt sein (er ist doch der
Anwalt und mit der Angelegenheit gut vertraut).

Kann man ihn für diese Drohung haftbahr machen und wenn wie?

meschugoj.