Anwalt

Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zu einem Fall, und zwar geht es mir darum das eine person, eine frau, versucht hat mit erotischen bildern und flirttext einen in ihre finger zu bekommen, um es dann als druckmittel zu einer zahlung zu verwenden, die an eine andere person gehen soll. sprich die dame und der andere stecken unter einer decke. sie diente nur als lockvogel und späteres druckmittel. ist in diesem fall nicht schon was widerrechtliches geschehen?für eine schnelle antwort bedanke ich mich schon im vorraus.mit freundlichen grüßen, ramon

Lieber Ramon,
da dein Text etwas wiedersprüchlich ist bin i mir nicht ganz sicher, ob die besagte Frau es nur versucht hat oder ob es wirklich zu einer zahlungsforderung gekommen ist.

Wenn die Dame es nur versucht hat jemanden um den Finger zu wickeln (und dabei gescheitert ist) liegt noch keine Straftat vor. Auch wenn die Absichten von ihr bekannt sind.

Sollte die Dame aber erfolgreich ihren „Job“ gemacht haben und es kamm zur Zahlungs Aufforderung der dritten Person, dann ist es devinitiv eine Straftat (erpressung). Gegen diese kann dann auch gesetzlich vorgegangen werden, auch wenn es für die betroffene Person unangenehm sein kann. Denn schliesslich werden, falls vorhanden, entsprechendes Bildmaterial als Beweissmittel behandelt und für Richter/Staatsanwalt zugänglich sein.

Ich hoff das i helfen konnte

ich danke für die super schnelle antwort.
und entschuldige mich für die unklare formulierung.
es ist das die frau es gefordert hat, und gedroht hat bei nicht zahlung besagte sachen an die freundin weiter zu leiten. um den „schuldner“ zu schädigen.