Hallo, meine Kinder, 2, leben seit über einem Jahr nicht mehr bei mir, weil klar war, daß ich meine Wohnung verlieren würde.
Seit 3 Monaten habe ich wieder eine Wohnung und man erschwert mir den Umgang.
Die Große lebt bei ihrem Vater und die Kleine bei meiner Mutter über Verwandschaftspflegschaft.
Momentan habe ich noch keine neue Arbeit.
Meine Kinder und ich leiden. Habe noch das Sorgerecht, aber kein ABR usw., das wurde damals übers Gericht übertragen an den KV der Großen und meiner Mutter für das jeweilige Kind.
Übers Jugendamt komme ich nicht mehr weiter. Meinen Kindern geht es schlecht, sie wollen wieder zurück, vor allem auch zusammensein.
Zwischenzeitlich hatte ich wegen der Großen eine Anwältin, die den Vater einmal anschrieb wegen Ausdehnung des Umgangskontaktes. Sie sieht aber keine Handhabe mehr, da ich sonst die Kosten alleine zahlen müsse. Da der Vater momentan den Umgang wegen Anschuldigungen an mich blockiert und das Jugendamt uns zu ner Beratungsstelle schickte, die damals schon nichts brachte. Erst dann könne das Jugendamt vermitteln.
Mein Ziel ist es nun, daß ich garnicht wegen des Umgangs vor Gericht gehe, sondern gleich wegen des ABR´s bzw. wenn möglich fürs alleinige Sorgerecht.
Dafür bräuchte ich aber Infos und eine Einschätzung, was für Chancen ich hätte. Dem Jugendamt ist es egal, auch die Hintergründe und auch meine Bedenken.
Jugendamt war damals bei mir in der Familie involviert mit Familienhilfe, die der Vater der Großen mir schickte.
mfg
Kassia, Danke.