Anwalt-alleiniges Sorgerecht

Hallo, meine Kinder, 2, leben seit über einem Jahr nicht mehr bei mir, weil klar war, daß ich meine Wohnung verlieren würde.

Seit 3 Monaten habe ich wieder eine Wohnung und man erschwert mir den Umgang.

Die Große lebt bei ihrem Vater und die Kleine bei meiner Mutter über Verwandschaftspflegschaft.

Momentan habe ich noch keine neue Arbeit.

Meine Kinder und ich leiden. Habe noch das Sorgerecht, aber kein ABR usw., das wurde damals übers Gericht übertragen an den KV der Großen und meiner Mutter für das jeweilige Kind.

Übers Jugendamt komme ich nicht mehr weiter. Meinen Kindern geht es schlecht, sie wollen wieder zurück, vor allem auch zusammensein.

Zwischenzeitlich hatte ich wegen der Großen eine Anwältin, die den Vater einmal anschrieb wegen Ausdehnung des Umgangskontaktes. Sie sieht aber keine Handhabe mehr, da ich sonst die Kosten alleine zahlen müsse. Da der Vater momentan den Umgang wegen Anschuldigungen an mich blockiert und das Jugendamt uns zu ner Beratungsstelle schickte, die damals schon nichts brachte. Erst dann könne das Jugendamt vermitteln.

Mein Ziel ist es nun, daß ich garnicht wegen des Umgangs vor Gericht gehe, sondern gleich wegen des ABR´s bzw. wenn möglich fürs alleinige Sorgerecht.

Dafür bräuchte ich aber Infos und eine Einschätzung, was für Chancen ich hätte. Dem Jugendamt ist es egal, auch die Hintergründe und auch meine Bedenken.
Jugendamt war damals bei mir in der Familie involviert mit Familienhilfe, die der Vater der Großen mir schickte.

mfg
Kassia, Danke.

Hallo Kassia,

das klingt ziemlich kompliziert bei Dir und es sind auch schon die üblichen Stellen beteiligt worden, die man so im Allgemeinen besucht.

Für Deine weiteren Entscheidungen kann ich nur raten zu prüfen, ob denn die Voraussetzungen für die Übertragung des ABR auf den Vater und die Unterbringung der anderen Tochter bei Deiner Mutter sich mittlerweile verändert haben.

Du schreibst, dass Du seit 3 Monaten wieder eine Wohnung hast. Wo hast Du vorher gelebt? Das allein wäre kein Grund von einer Änderung des ABR abzuweichen. Da muss schon mehr dazukommen.

Auch wenn es jetzt reichlich hart klingt, aber es ist schon etwas dünn, was Du in die Waagschale zu werfen gedenkst, so dass ich Deine Erfolgsaussichten für mehr als dürftig einschätze.

So richtig scheinst Du noch nicht wieder auf die Füße gefunden zuhaben. Ich würde Dir empfehlen erst mal zu schauen, dass Du nach der Wohnung vielleicht eine Arbeit findest und sich Dein Leben soweit stabilisiert, dass Du dann einen Anlauf starten kannst. Versuche mal, Ordnung in Dein Leben zu bringen. Wenn das dann das Jugendamt und vor allen Dingen Deine Kinder sehen, findet sich vielleicht ein Weg. Fange an, dass Haus vom Fundament aus aufzubauen und nicht beim Dach.

Sorry, wenn das jetzt etwas arg hart klingt, aber ich wünsche Dir auf Deinem Weg viel Glück,

Andreas

Hallo Kassia,

leider kann ich Dir in dieser Sache nicht weiter-
helfen, da es nicht mein Interessengebiet in Sachen
Familienrecht ist. Weiterhin viel Erfolg.

MfG
Jürgen

Guten Abend!
Hat dir dein Anwalt nicht geraten einen Beratungsschein
zu beantragen?Dann müsstest Du nämlich nur 10 Euro für
den ganzen Fall bezahlen.Ich würde auf jeden Fall übers
Gericht gehen,denn nur die können ein Urteil sprechen
bei dem du deine Kinder wieder zurück bekommst.Ohne
Anwalt wird das nicht gehen.Ist echt schade dass man
übers Jugendamt keine Hilfe bekommt,beim Kinder weg-
nehmen sind sie schnell!!!Auf jeden Fall brauchst du
einen Anwalt der sich auf Familien und Scheidungsrecht
spezialisiert hat,der kann dir weiterhelfen.Sonst kann
ich dir keinen anderen Rat geben.

Mfg
Manuela

Hallo, leider kann ich dazu keine Aussage machen. Ich wünsche viel erfolg. MfG

Hallo, meine Kinder, 2, leben seit über einem Jahr nicht mehr
bei mir, weil klar war, daß ich meine Wohnung verlieren würde.

Seit 3 Monaten habe ich wieder eine Wohnung und man erschwert
mir den Umgang.

Die Große lebt bei ihrem Vater und die Kleine bei meiner
Mutter über Verwandschaftspflegschaft.

Momentan habe ich noch keine neue Arbeit.

Meine Kinder und ich leiden. Habe noch das Sorgerecht, aber
kein ABR usw., das wurde damals übers Gericht übertragen an
den KV der Großen und meiner Mutter für das jeweilige Kind.

Übers Jugendamt komme ich nicht mehr weiter. Meinen Kindern
geht es schlecht, sie wollen wieder zurück, vor allem auch
zusammensein.

Zwischenzeitlich hatte ich wegen der Großen eine Anwältin, die
den Vater einmal anschrieb wegen Ausdehnung des
Umgangskontaktes. Sie sieht aber keine Handhabe mehr, da ich
sonst die Kosten alleine zahlen müsse. Da der Vater momentan
den Umgang wegen Anschuldigungen an mich blockiert und das
Jugendamt uns zu ner Beratungsstelle schickte, die damals
schon nichts brachte. Erst dann könne das Jugendamt
vermitteln.

Mein Ziel ist es nun, daß ich garnicht wegen des Umgangs vor
Gericht gehe, sondern gleich wegen des ABR´s bzw. wenn möglich
fürs alleinige Sorgerecht.

Dafür bräuchte ich aber Infos und eine Einschätzung, was für
Chancen ich hätte. Dem Jugendamt ist es egal, auch die
Hintergründe und auch meine Bedenken.
Jugendamt war damals bei mir in der Familie involviert mit
Familienhilfe, die der Vater der Großen mir schickte.

mfg
Kassia, Danke.

Hi - sorry kann dir leider nicht helfen.

Joyce

Ich kann dir leider nicht weiterhelfen.
mfg
A.Fleischer

Hallo Kassia,

mit dieser Fragestellung kann ich ohne weitere Informationen nicht helfen.

Es gibt ja Gründe das ABR auf Deinen Ex übertragen zu haben und es wird ja auch Gründe gegeben haben Dir das Sorgerecht belassen zu haben.

Die soziale Absicherung der Kinder steht im Vordergrund. Im Sinne einer erneuten Betrachtung der Situation durch das Jugendamt wäre es sinnvoll für eine sozial und wirtschaftlich abgesichterte Situation zu sorgen. In wieweit sich das für Dich beruflich realisieren lässt kann ich nicht einschätzen - hängt aber sicherlich auch vom Alter der Kinder ab, in wieweit sie ein persönlichen Betreuung bedürfen.

Gruß

Frank

Hallo Kassia!

Tut mir leid, mit Sorgerechtsproblemen deines Kalibers bin ich leider überfordert. Drück dir trotzdem beide Daumen, daß du Erfolg hast.

Alles liebe, Hansemann