hallo allerseits
angenommen jemand klagt gegen jemand anderen um einen bestimmten geldbetrag zu bekommen. sagen wir mal 3000 euro.
der kläger bekommt recht und der beklagte muss das geld mit zinsen zurückzahlen.
danach geht der anwalt des klägers mit dem beklagten eine teilzahlungsvereinbarung ein ( obwohl der kläger das nicht will ) und dieser zahlt nun in 50 euro schritten das geld zurück.
dem kläger ist das aber zu „blöd“ solange auf sein geld zu warten und stellt dem anwalt die forderung das geld sofort zu holen.
dieser meint aber nur das die vereinabrung unterzeichnet ist und nun gültig.
auf die frage wieso man das überhaupt so machte meint der anwalt nur das man ihn beauftragt hat und er die vollmacht besitzt zu tun was nötig ist.
was kann der kläger hiergegen tun ? geld ist beim beklagten genug vorhanden um es sofort als einmalzahlung zu bekommen.
der kläger hat aber mitbekommen das der beklagte den anwalt über mehrere ecken kennt und deshalb ein so guten vertrag für den beklagten rausgesprungen ist
mfg