Anwalt Beauftragen? Schadensregulierung Unfall

Guten Tag

Herr Müller wartet immer noch auf das Geld der Gegnerischen Versicherung.
Alles fing so an:

03.12.2009 Das Auto von Herrn Müller wurde Beschädigt.
( Der Verursacher rief die Polizei, da Herr Müller am Malochen war )

07.12.2009 Herr Müller Beauftragte einen Freien Gutachter.
( Dieser Begutachtete den Wagen, und der Schaden Beträgt Netto 1500€ )

10.12.2009 Herr Müller Behob den Schaden selbst ( durch Lackierung )

Zwischenzeitlich wurde immer mal wieder die Versicherung angerufen
um denn Aktuellen Stand der Dinge zu erfahren ! Meistens hieß es
das das Gutachten noch nicht Eingetroffen sei.

17.12.2009 Gutachten bei der Gegnerischen Versicherung Eingegangen.
( jetzt müsste es geprüft werden )

23.12.2009 Herr Müller Rief nochmals bei der Versicherung an
Antwort: Das Gutachten wurden noch nicht Geprüft, und die kommenden
Tage haben die Mitarbeiter Frei. Herr Müller solle sich noch etwas gedulden.

30.12.2009 Herr Müller Hat immer noch kein Geld auf dem Konto
Geschweige denn einen Brief Erhalten !

Eigentliche Frage:

Soll sich Herr Müller noch etwas Gedulden ( Wie lange zieht sich sowas hin ?)
Oder soll Herr Müller einen Anwalt Beauftragen ? Wer Trägt die Kosten ?

Gruß

hallo,

23.12.2009 Herr Müller Rief nochmals bei der Versicherung an
Antwort: Das Gutachten wurden noch nicht Geprüft, und die
kommenden
Tage haben die Mitarbeiter Frei. Herr Müller solle sich noch
etwas gedulden.

was war denn an dieser aussage unverständlich???

Soll sich Herr Müller noch etwas Gedulden ( Wie lange zieht
sich sowas hin ?)

bis mitte januar.

Oder soll Herr Müller einen Anwalt Beauftragen ?

sollte herr müller nur machen, wenn er meint, der schaden wäre noch nicht groß genug und dieser berufsstand müsse ja auch leben. :wink:

Wer Trägt die Kosten?

das wird im zweifel ein gericht entscheiden müssen.

lg dev

Ja!
Hallo!

Soll sich Herr Müller noch etwas Gedulden ( Wie lange zieht
sich sowas hin ?)

So lange wie der gegnerische Versicherer Lust hat. Alleine schon die Aussage, dass das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen noch „geprüft“ wird, sollte genug stutzig machen. Da gibt’s nichts zu prüfen.

Oder soll Herr Müller einen Anwalt Beauftragen ?

Ja, sollte er, und beim nächsten Mal von Anfang an. Dann muss er auch nicht ständig selbst telefonieren.

Wer Trägt die
Kosten ?

Der gegnerische Versicherer.

VETO!
hallo,

… Alleine
schon die Aussage, dass das Gutachten eines unabhängigen
Sachverständigen noch „geprüft“ wird, sollte genug stutzig
machen. Da gibt’s nichts zu prüfen.

sorry, das ist unsinn!

jeder einer darf sich ohne irgendwelche fachkenntnis vorweisen zu müssen kfz- gutachter oder sachverständiger nennen. - unabhängig sind sie alle, weil: klingt gut.

schon deshalb ist da selbstverständlich auch zu prüfen, ob und in wie weit der gutachtlich dem schadenfall zugeordnete schaden durch das gemeldete unfallereignis überhaupt entstanden sein kann!

unabhängig davon müssen im regelfall die schriftlichen schadenanzeigen mit schilderung des unfallherganges von allen beteiligten vorliegen.

ist das nicht der fall, dann kommt die akte auf wiedervorlage.

lg dev

1 „Gefällt mir“

Hallo,
was heißt „Freier Gutachter“ irgendein selbsternannter oder ein öffentlich bestellter und vereidigter? Stehen im Telefonbuch und haben ihre Gebührenordnungen und werden normalerweise von allen Versicherungen anstandslos akzeptiert.
Wobei vier Wochen Bearbeitungszeit bei einem solchen Schaden in der Umstellungszeit Dezember bei der Versicherung sehr kurz wären, geh lieber mal von viertel Jahr aus
Schreiben an Schädiger mit Frist, die er verpaßt und Nachfrist, Bearbeiten durch Versicherung, mit Nachfragen bei…
cg

Oder soll Herr Müller einen Anwalt Beauftragen ?

sollte herr müller nur machen, wenn er meint, der schaden wäre
noch nicht groß genug und dieser berufsstand müsse ja auch
leben. :wink:

Wer Trägt die Kosten?

das wird im zweifel ein gericht entscheiden müssen.

Hi,
dem Beitrag von worldwidefab ist nichts hinzuzufügen. Wenn die Schuldfrage klar ist, braucht man kein Gericht anzurufen um die Kostenübernahme für das Gutachten zu klären. Eher, eine Klagandrohung, um dem Versicherer „auf die Beine zu helfen.“

Gruß Keki

Oder soll Herr Müller einen Anwalt Beauftragen ?

sollte herr müller nur machen, wenn er meint, der schaden wäre
noch nicht groß genug und dieser berufsstand müsse ja auch
leben. :wink:

Stimmt, dieser Berufsstand muss auch leben. Aber er hat das Fachwissen, solcherart Probleme zu lösen. Zumal bei einer eindeutigen Sachlage das Risiko sowieso auf Seiten des Versicherers ist.

Gruss

Iru, (der die Inanspruchnahme eines RA nie bereut und die ihm viel Geld eingebracht hat).

hallo,

nach meinem verständnis ging es bei der frage nach den kosten allein um die für den anwalt, der eingeschaltet werden soll, weil der versicherer zwischen weihnachten und neujahr nicht oder nur auf sparflamme gearbeitet hat.

wenn der versicherer die bisherigen telefonischen kontakte in der sache gut dokumentiert hat, könnte er auf die idee kommen, an die schadenminderungspflicht eines geschädigten zu denken und diese kosten, da in dieser phase mutwillig, nicht freiwillig übernehmen.

lg dev

hallo,

nach meinem verständnis ging es bei der frage nach den kosten
allein um die für den anwalt, der eingeschaltet werden soll,

hallo,
diese Anwaltskosten hat der VR zu übernehmen.

weil der versicherer zwischen weihnachten und neujahr nicht
oder nur auf sparflamme gearbeitet hat.

Zur Kostenübernahme ist er verpflichtet, unabhängig von der zeitlichen Abwicklung.

wenn der versicherer die bisherigen telefonischen kontakte in
der sache gut dokumentiert hat,

Davon gehe ich mal aus.

könnte er auf die idee kommen, an die schadenminderungspflicht eines geschädigten zu denken

Allein diese Idee wird ihm nicht nützen

und diese kosten, da in dieser phase mutwillig, nicht
freiwillig übernehmen.

Wenn nicht freiwillig, dann eben unfreiwillig. Prozessrisiko für den Geschädigten = 0 %, für den VR der Rest…

lg dev

Gruß Keki

Kirche mal im Dorf belassen.
Liebe Forumianer,

zählen wir mal die Arbeitstage: am 17. geht das Gutachten irgendwann dort ein, dann wird noch am 18. und vom 21. bis 23. gearbeitet, macht 4 Arbeitstage. Dann nochmal 28. bis 30, sind nochmal 3 Arbeitstage. Das können dann mal die Juristen hier unter sich ausfechten, ob das schnell genug wäre oder nicht, ABER:

Strittig ist bisher überhaupt nichts. Weder wurde bisher das Gutachten in Frage gestellt, noch wurde irgendwie eine Regulierung verweigert.

Imho kann ein Berufsstand in diesem Fall vom Briefeschreiben super leben, unnötig ist es hier auf Grundlage der Informationen des Postings schon:

  • Eine Prüfung des Gutachtens ist ja wohl erlaubt, denn dazu ist die gegnerische Kfz-Haftpflicht verpflichtet (Stichwort: Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche).
  • Liegt denn überhaupt eine Erklärung des Geschädigten vor, dass auf Gutachtenbasis abgerechnet werden soll?
  • Oder liegt der Reparaturnachweis der Versicherung überhaupt schon vor?
  • Ist es fachgerecht repariert worden (gem. den Angaben aus dem Gutachten?)

Das wissen wir aus dem Posting nicht, wie man dann darauf kommen kann, den Laden zu verklagen, erschließt sich mir nicht.

Ein Hinweis sei auch schon noch gestattet: Es zahlt nicht irgendeine „Versicherung“ sondern letztlich die Gemeinschaft der Versicherten, sprich jeder Einzelne mit seinen Kfz-Versicherungsbeiträgen.

Gruß
Andreas

Guten Tag

Herr Müller wartet immer noch auf das Geld der Gegnerischen
Versicherung.
Alles fing so an:

03.12.2009 Das Auto von Herrn Müller wurde Beschädigt.
( Der Verursacher rief die Polizei, da Herr Müller am Malochen
war )

07.12.2009 Herr Müller Beauftragte einen Freien Gutachter.
( Dieser Begutachtete den Wagen, und der Schaden Beträgt Netto
1500€ )

10.12.2009 Herr Müller Behob den Schaden selbst ( durch
Lackierung )

Zwischenzeitlich wurde immer mal wieder die Versicherung
angerufen
um denn Aktuellen Stand der Dinge zu erfahren ! Meistens hieß
es
das das Gutachten noch nicht Eingetroffen sei.

17.12.2009 Gutachten bei der Gegnerischen Versicherung
Eingegangen.
( jetzt müsste es geprüft werden )

23.12.2009 Herr Müller Rief nochmals bei der Versicherung an
Antwort: Das Gutachten wurden noch nicht Geprüft, und die
kommenden
Tage haben die Mitarbeiter Frei. Herr Müller solle sich noch
etwas gedulden.

30.12.2009 Herr Müller Hat immer noch kein Geld auf dem Konto
Geschweige denn einen Brief Erhalten !

Eigentliche Frage:

Soll sich Herr Müller noch etwas Gedulden ( Wie lange zieht
sich sowas hin ?)
Oder soll Herr Müller einen Anwalt Beauftragen ? Wer Trägt die
Kosten ?

Gruß

Lieber Andreas Berger,

nach einigen hier in der Sache nicht allzu dienlichen Äußerungen zu diesem Thema endlich einmal eine gute und sachlich fundierte Darstellung der Sachlage.
Hierfür zumindest ein Stern.

Viele Grüße und einen guten Rutsch
Frank Hackenbruch