Anwalt beauftragt?!?

Hi all,
eine theoretische Firma (nennen wir sie xy Gmbh)hat viele Jobs für ihren Anwalt. Mahnbescheide, Inkasso, etc. Jener Anwalt ist nicht ganz billig.

Der Geschäftsführer (G)von xy besucht also einen anderen Anwalt (A)in seiner Kanzlei um sich ein Angebot erstellen zu lassen was der für die Inkassoarbeit verlangen würde.

Zu diesem Zweck hat er 3 aktuelle Fälle dabei (bei denen die Kosten für den Hausanwalt schon feststehen da dieser die schon bearbeitet) und bespricht diese Fälle mit A um abzuklopfen was der kann und um die Kosten zu erfahren.
A bittet um Kopien der Papiere um den Aufwand abschätzen zu können. G geht nach Hause und vergisst A.

Einige Zeit später flattert eine Rechnung mit einer Abschrift der Anschreiben die A an die 3 säumigen Kunden geschickt hat ins Haus.

Abgesehen davon, daß diese Kunden nun von zwei Anwälten angeschrieben wurden nun zur Frage: Braucht ein Anwalt nicht eine Vollmacht oder irgendetwas Schriftliches?
Darf er ohne diese überhaupt irgendwelche Briefe im Namen des Mandanten verschicken?

Gruß
Nick H

Hallo,
wurde denn bei dem Anwalt etwas unterschrieben? Gruß Sunny

Hi,

wurde denn bei dem Anwalt etwas unterschrieben?

Definitiv nicht!

Blöd ist nur, daß dem theoretischen Mahnbescheid keiner widersprochen hat, da er irrtümlich beim falschen Datum eingeordnet wurde.

Gruß
Nick H

Eine Vollmacht braucht er, aber nicht schriftlich.