Anwalt bei unverschuldetem unfall

Hallo,
ich habe gehört das, wenn man einen Autounfall hat und nicht schuld ist sich auf kosten der gegnerischen versicherung einen anwalt nehmen darf der alles für einen regelt.

  1. Stimmt das so
  2. Welcher Paragraph sichert mir dieses recht zu

schon mal vielen dank vorab

Manu

Hallo,
ich habe gehört das, wenn man einen Autounfall hat und nicht
schuld ist sich auf kosten der gegnerischen versicherung einen
anwalt nehmen darf der alles für einen regelt.

  1. Stimmt das so

Ja, war bei mir jedenfalls so.

  1. Welcher Paragraph sichert mir dieses recht zu

Weiß nicht! Jedenfalls holt sich der Anwalt sein Geld, bei der gegn. Versicherung.

grüsse borthi

danke schon mal

aber der paragraph würde mich noch interessieren

mfg
manu

aber der paragraph würde mich noch interessieren

Hi,

gibt es keinen, haben die Juristen selber höchstrichterlich selber ausgekungelt.

Mal 3 Urteile

_BGH v. 01.06.1959 u. a:
Wer verpflichtet ist, einem anderen den aus einem Unfall erwachsenen Schaden zu ersetzen, hat grundsätzlich auch die Kosten zu erstatten, die der Geschädigte seinem mit der Verfolgung der Ersatzansprüche beauftragten Anwalt bezahlen muß

BGH v. 08.11.1994:
Ist in einem einfach gelagerten Schadensfall die Haftung nach Grund und Höhe derart klar, daß aus der Sicht des Geschädigten kein Anlaß zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Schädigers besteht, so ist für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Schädiger , bzw. seiner Versicherung die Einschaltung eines Rechtsanwalts nur dann erforderlich, wenn der Geschädigte selbst hierzu aus besonderen Gründen, wie etwa Mangel an geschäftlicher Gewandtheit, nicht in der Lage ist.

AG Bad Homburg v. 24.05.2006:
Bei der Beschädigung von Kraftfahrzeugen erstreckt sich die Ersatzpflicht nach § 249 BGB nur dann auch auf die Rechtsanwaltskosten, wenn juristische Beratung zur Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche erforderlich war. Dies ist nicht der Fall, wenn der Geschädigte geschäftlich gewandt ist (Autovermietung), es sich um einen einfach gelagerten Unfall handelt und der Schaden anstandslos reguliert wird._

Q-Gruß

vielen dank genau so was hab ich gesucht

Auch hallo,

natürlich gibt es auch entsprechende §§, die einschlägigen sind u. a. § 823 + 249 BGB.

Grüße, M

Guten Morgen!

aber der paragraph würde mich noch interessieren

gibt es keinen

Ersatzpflicht nach § 249 BGB

… na?

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Nein, stimmt so nicht.
Du bekommst, sofern du gewinnst, vom Gegner deine aufgewendeten Anwaltskosten zurück. Erstmal musst du selbst zahlen.