Hallo
angenommen Vermieter A will wegen Mietminderung (aufgelaufen mehrere tausend €) eine Räumungsklage einreichen.
A hat mit Anwälten keine guten Erfahrungen gemacht und fragt sich, ob er die Angelegenheit auch ohne durchziehen kann.
Hallo
angenommen Vermieter A will wegen Mietminderung (aufgelaufen mehrere tausend €) eine Räumungsklage einreichen.
A hat mit Anwälten keine guten Erfahrungen gemacht und fragt sich, ob er die Angelegenheit auch ohne durchziehen kann.
Hallo!
A hat mit Anwälten keine guten Erfahrungen gemacht und fragt
sich, ob er die Angelegenheit auch ohne durchziehen kann.
Natürlich kann er das. Die Sache gehört vor’s Amtsgericht, da brauch es keinen Anwalt. Ist das sinnvoll? Das ist eine ganz andere Frage. Ich denke nicht, bei mir jedenfalls würden ja schlechte Erfahrungen mit Ärzten auch nicht dazu führen, dass ich mir selbst Platzwunden nähe oder mir Blut abnehme. Es ist sicherlich einfacher, einen guten Anwalt zu finden, als einen Rechtsstreit selbst gut zu führen.
Gruß,
Florian.
Es ist
sicherlich einfacher, einen guten Anwalt zu finden, als einen
Rechtsstreit selbst gut zu führen.Gruß,
Florian.
Hallo Florian
am Anfang sind alle immer gut…
Hallo
Hallo
angenommen Vermieter A will wegen Mietminderung (aufgelaufen
mehrere tausend €) eine Räumungsklage einreichen.
Hier stellt sich wohl erst mal folgende Frage: Ist denn die Mietminderung von Gerichts wegen als unberechtigt abgewiesen worden??
Erst dann kann man wohl wegen Mietrückständen eine Räumungsklage mit Aussicht auf Erfolg anstrengen
Mal so zum nebenbei bemerkt…
LG
Mikesch
Hier stellt sich wohl erst mal folgende Frage: Ist denn die
Mietminderung von Gerichts wegen als unberechtigt abgewiesen
worden??
Erst dann kann man wohl wegen Mietrückständen eine
Räumungsklage mit Aussicht auf Erfolg anstrengen
Mal so zum nebenbei bemerkt…LG
Mikesch
Hallo
bis jetzt ist nur festgestellt, dass höchstens 15% gemindert werden dürften und die Mieterin entsprechend die zuviel geminderten und einbehaltenen Beträge hätte zurückzahlen sollen…dagegen wurde Einspruch von Mieterseite eingelegt…alles weitere steht noch aus.
RA des Vermieters hat allerdings vorgeschlagen eine Räumungsklage anzustrengen…
Hallo!
RA des Vermieters hat allerdings vorgeschlagen eine
Räumungsklage anzustrengen…
FAQ:1129 - sollte auch hier beachtet werden.
Gruß,
Florian.
Hallo Flori 
Hallo!
RA des Vermieters hat allerdings vorgeschlagen eine
Räumungsklage anzustrengen…FAQ:1129 - sollte auch hier beachtet werden.
erklär mal dem Kater,wo in dem Satz die 1129 verletzt wurde
Gruß,
Florian.
ein gespannter Kater:wink:
Hier stellt sich wohl erst mal folgende Frage: Ist denn die
Mietminderung von Gerichts wegen als unberechtigt abgewiesen
worden??
Erst dann kann man wohl wegen Mietrückständen eine
Räumungsklage mit Aussicht auf Erfolg anstrengen
Mal so zum nebenbei bemerkt…LG
Mikesch
Hallo
Hallo
bis jetzt ist nur festgestellt, dass höchstens 15% gemindert
werden dürften und die Mieterin entsprechend die zuviel
geminderten und einbehaltenen Beträge hätte zurückzahlen
sollen…dagegen wurde Einspruch von Mieterseite
eingelegt…alles weitere steht noch aus.
also ist die Sache noch nicht entschieden und wenn das als Begründung für die Räumungsklage dienen soll, hat der M wahrscheinlich gute Karten, dass die Klage abgewiesen wird. Den Anwalt stört das aber weniger 
RA des Vermieters hat allerdings vorgeschlagen eine
Räumungsklage anzustrengen…
Wenn er vorher unterschreibt, dass er bei Abweisung der Klage aus obigen Gründen keine Kostennote stellt, würd ich ihn machen lassen 
Der Kater
Hallo!
erklär mal dem Kater,wo in dem Satz die 1129 verletzt wurde
In dem ganzen Posting wurde deutlich, dass es hier sicherlich um einen ganz konkreten Einzelfall geht. Der eine Satz war nur zufällig gewählt. Wenn das Ausgangsposting mit „angenommen…“ beginnt und dann hinterher solche Dinge kommen wie „Bisher wurde nur festgestellt…“ „Der Anwalt des Vermieters hat…“ - also ich steig da aus.
Gruß,
Florian.
Hallo Florian
wir wissen doch alle was es mit „fiktiven“ Fällen auf sich hat.
Trotzdem danke.
Hallo,
wie bereits gesagt ist es wahrscheinlich einfacher einen guten Anwalt zu finden, als einen Prozess selbst zu führen. Insbesondere im Mietrecht, dass doch sehr komplex ist und mit einem für die Betroffenen doch sehr belastenden Anspruch wie einer Räumungsklage würde ich wirklich empfehlen fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mögliche Anlaufstellen für die Vermittlung entsprechend guter und/oder spezialisierter Anwälte können die Anwaltskammer oder auch der Anwaltsverein sein, auch die Verbände (Ver)Mieterbund können da sicherlich weiterhelfen.
Außerdem ist die Angabe „schlechte Erfahrung mit Anwälten“ ein wenig pauschal. Sicherlich gibt es viele „Alleskönner“, die sich gerne überschätzen oder aus welchen Gründen auch immer Mandanten keinen reinen Wein über die Erfolgsaussichten eines Verfahrens einschenken. Auf der anderen Seite habe ich die Erfahrung gemacht, dass Mandanten, die sich über andere Anwälte beschweren und „immer schlechte Erfahrungen mit Anwälte gemacht haben“ diejenigen sind, die eine realistische Einschätzung der Sachlage einfach nicht hören wollen und die Qualität des Anwalts danach beurteilen, ob das jeweilige Verfahren zu ihren Gunsten ausgegangen ist. Das kann, muss aber nicht immer die Schuld des Anwalts sein.
Wie gesagt, ich würde im geschilderten Fall einen Rechtsbeistand hinzuziehen und mich bei der Suche an die genannten Stellen wenden.
Viele Grüße
Bernhard
Außerdem ist die Angabe „schlechte Erfahrung mit Anwälten“ ein
wenig pauschal. Sicherlich gibt es viele „Alleskönner“, die
sich gerne überschätzen oder aus welchen Gründen auch immer
Mandanten keinen reinen Wein über die Erfolgsaussichten eines
Verfahrens einschenken. Auf der anderen Seite habe ich die
Erfahrung gemacht, dass Mandanten, die sich über andere
Anwälte beschweren und „immer schlechte Erfahrungen mit
Anwälte gemacht haben“ diejenigen sind, die eine realistische
Einschätzung der Sachlage einfach nicht hören wollen und die
Qualität des Anwalts danach beurteilen, ob das jeweilige
Verfahren zu ihren Gunsten ausgegangen ist. Das kann, muss
aber nicht immer die Schuld des Anwalts sein.
Dazu könnte man jetzt eine lange Geschichte schreiben…hauptsächlich zum Thema: welche Person schätzt was realistisch ein…