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(ventuell in’s Fremdsprachen- oder Esobrett veschieben!)

Hallo,

was meint es, wenn da steht „… es wird mit Nichtwissen bestritten, dass [Beispiel!] der Hund Fiffi, Beklagter, sich vom Hund Rex, dem Kläger einen Knochen lieh.“

Obwohl ein ordnungsgemäßer Mietvertrag in Schriftform vorgelegt werden kann und dies auch erfolgt ist.

Wer kann mir da helfen?

Danke :smile:

Wer kann mir da helfen?

…bei deiner nebulösen Fragestellung nur ein Hellseher

Aber ich hab doch nach dem Bestreiten mit Nichtwissen gefragt.

Ich sehe keinen Anlass, deutlicher zu werden, und schon gar nicht, dass der MOD den Thread sperrt.

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Der Mod versteht deine Frage ehrlich gesagt auch nicht. Was das „mit Nichtwissen“ angeht, so ist das einfach nur die Rechtfertigung dafür, dass man etwas bestreitet, obwohl man gar nicht weiß, ob die bestrittene Behauptung stimmt oder nicht. Das ist grundsätzlich legal.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/138.htmlc