Hi!
Ein Verkäufer liefert nach Bezahlung nicht. Lohnt es da als Käufer mit „Rechtsschutz“ einen Anwalt einzuschalten? Übernimmt überhaupt ein Anwalt einen geringen Streitwert über 30 Euro?
MfG Frank
Hi!
Ein Verkäufer liefert nach Bezahlung nicht. Lohnt es da als Käufer mit „Rechtsschutz“ einen Anwalt einzuschalten? Übernimmt überhaupt ein Anwalt einen geringen Streitwert über 30 Euro?
MfG Frank
Hallo Frank,
ob der Streitwert bei 30 Euro liegt oder bei 300 Euro, macht gebührenrechtlich keinen Unterschied - der Anwalt verdient kaum etwas dabei (Verdienst des Anwalts bei einer Klage mit einer mündlichen Verhandlung 66,70 Euro - davon kann nicht einmal die Sekretärin, die alles tippt, bezahlt werden). Erfreut wird also kein RA sein, wenn du mit dieser Sache zu ihm kommst.
Andere Möglichkeiten wären: Strafanzeige bei einer Polizeiinspektion (wegen Betrug), selbst gerichtlich gegen den Verkäufer vorgehen (Rechtsantragstelle bei deinem Amtsgericht nimmt deine Klage entgegen und hilft dir) oder aber nur den Verkäufer schlecht bewerten und die 30 Euro in den Schornstein rauchen.
Gruss,
BM
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
naja…
Moien!
Prinzipiell müsste ein Anwalt deinen Fall übernehmen, aber wenn du schreibst es geht um 30 Euro nehme ich mal an, daß der Versand nicht versichert erfolgte??? In diesem Falle hast du schichtweg verloren, denn vor Gericht wirst du NULL Chancen haben!
Wenn versicherter Versand vereinbart war sieht es natürlich anders aus, denn dann hat ein Anwalt nichtmal Einwände gegen so einen Mickymaus-Fall, denn dafür hat er einfache Textbausteine!
Gruß
Bernd
Moien!
Prinzipiell müsste ein Anwalt deinen Fall übernehmen, aber
wenn du schreibst es geht um 30 Euro nehme ich mal an, daß der
Versand nicht versichert erfolgte??? In diesem Falle hast du
schichtweg verloren, denn vor Gericht wirst du NULL Chancen
haben!
Stimmt nicht als privater Versender reicht ein Zeuge fürs verpacken und die für Abgabe bei der Post. Mit Adresskontrolle und so.
Versichert werden muss nur - wenn der Empfänger das verlangt.
Denn Er hat allein das Verlustrisiko.
Nur Gewerbetreibende müssen die Ankunft nachweisen
der Private nur den Ordnungsgemäßen Versand.
Johannes
Wenn versicherter Versand vereinbart war sieht es natürlich
anders aus, denn dann hat ein Anwalt nichtmal Einwände gegen
so einen Mickymaus-Fall, denn dafür hat er einfache
Textbausteine!Gruß
Bernd
erst lesen dann denken danns chreiben…
wo hab cih was anders behauptet?