Anwalt finden zum Korrekturlesen

Hallo,

ich habe einen rechtlichen Mustertext zum Internetrecht ausgefüllt und bin zu 99,5% sicher, dass alles richtig ist.

Noch wohler wäre mir allerdings, wenn die Richtigkeit anwaltlich abgesegnet wäre. Ich habe bei Janolaw Muster zum Selberausfüllen für 15 Euro gefunden. Das Ausfüllen muss natürlich korrekt sein.

Noch lieber wäre es mir daher, wenn mir ein Anwalt sagen würde: ja ganz genau dieser Text ist so korrekt.

Gibt es dazu auch Optionen in ähnlicher Preislage?

Da das ein Mustertext ohne irgendwelche Besonderheiten ist, sollte ein Anwalt, der sich im Bereich Internetrecht auskennt, in 5 Minuten sehen ob das stimmt oder nicht.

Stephanie

Hallo,

da der Anwalt für seine Aussage gegebenfalls haftet, wird das nix mit 15 Euro.

hth

Hallo,

OK, dann nehme ich das Janolaw Muster. Das sollte ja eigentlich auch reichen.

Stephanie

Hallo,

OK, dann nehme ich das Janolaw Muster. Das sollte ja
eigentlich auch reichen.

Und wenn es ein Muster ohne Wert ist?
Ich habe mir sagen lassen, dass man gar nichts ausfüllen muss im Internet. Und dass andererseits AGB immer was spezielles für den jeweiligen Anbieter sind. Was kann also das Ding oben bieten? Und wie groß kann der Schaden sein, der damit verhindert oder ausgelöst wird?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Und wenn es ein Muster ohne Wert ist?

WRB. Eigentlich sollte man das auch selbst ausfüllen können. Das gekaufte Muster im Vergleich mit dem selbst ausgefüllten Modell sollte dann eigentlich genügend Absicherung bieten.

Stephanie

Hallo,

WRB. Eigentlich sollte man das auch selbst ausfüllen können.
Das gekaufte Muster im Vergleich mit dem selbst ausgefüllten
Modell sollte dann eigentlich genügend Absicherung bieten.

merkwürdig. Erst bist Du Dir unsicher. Jetzt, da Du weißt, dass ein Anwalt das nicht für 15 Euro macht, meinst Du, dass eine anwaltliche Überprüfung eigentlich gar nicht nötig sei.

Geiz frisst Hirn.

Gruß

S.J.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

WRB. Eigentlich sollte man das auch selbst ausfüllen können.
Das gekaufte Muster im Vergleich mit dem selbst ausgefüllten
Modell sollte dann eigentlich genügend Absicherung bieten.

merkwürdig. Erst bist Du Dir unsicher. Jetzt, da Du weißt,
dass ein Anwalt das nicht für 15 Euro macht, meinst Du, dass
eine anwaltliche Überprüfung eigentlich gar nicht nötig sei.

Geiz frisst Hirn.

Das ist die Frage ob man eine Teilkasko oder Vollkasko Versicherung nimmt. Ob einem ziemliche Sicherheit genügt, da man doch eigentlich vorsichtig und aufmerksam fährt oder ob man ungebingt vollkommene Sicherheit braucht.

100% Sicherheit statt 99,9 % Sicherheit ist nett, aber mir große Mehrkosten nicht wert. Wirklich, wie viele Fehler kann ein halbwegs intelligenter Mensch beim Ausfüllen von wenigen Sätzen einbauen? Zumal bei letzter Suche 240.000 andere Internetseiten die gleiche Formulierung verwenden.

Stephanie

Na dann…

Zumal bei letzter Suche 240.000 andere
Internetseiten die gleiche Formulierung verwenden.

Wenn es danach geht, muss der Hinweis unter Ebay Auktionen, dass man nach dem neue EU-Recht neuerdings verpflichtet sei eine einjährige Garantie und ein Rückgaberecht einzuräumen , ja auch korrekt sein, denn aktuell wird in 236.201 Auktionen auf dieses „EU-Recht“ hingewiesen und der Ausschluss von diesem und jenem begründet.

Und es muss ja auch korrekt sein, dass man sich mit dem Hinweis „Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen“ vor jeder Verantwortung schützen kann. Immerhin steht dieser Satz so wörtlich auf ungefähr 57.800 Webseiten.

Oder: Durch den Satz „keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ kann man fröhlich das Urheberrecht verletzen und sich vor Abmahnungen schützen. Diese Meinung vertreten offensichtlich die Betreiber von ungefähr 1.430.000 Webseiten.

Das sind nur drei der großen Irrtümer, die im Netz verbreitet sind. Und da jeder glaubt damit Rechtssicherheit zu erlangen, werden es täglich mehr Seiten, die derartigen Unsinn verbreiten. Und wenn es viele sind, muss es ja stimmen.

Selbst in diesem Forum, wo allgemein ein hohes Niveau herrscht, werden von Zeit zur Zeit absolut unsinnige Antworten gegeben.

Und Du verlässt Dich auf Angaben im Internet?

Gruß

S.J.

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Hallo,

Angesichts dessen, dass die neue WRB erst seit 7 Wochen umgesetzt wird, nehme ich das als deutliches Indiz dafür, dass kein abstruser Fehler eingebaut wurde.

Ansonsten wie gesagt gebe ich mich mit Teilkasko statt Vollkasko zufrieden.

Also echt, mindestens 2 rechtliche Änderungen jährlich und jedesmal eine komplette anwaltliche Beratung (bei der man noch nicht mal sicher sein kann, dass der Anwalt es wirklich besser weiß als man selbst - hatte schon mal Fehlinformation vom Anwalt) ist mir zu teuer. Teilberatung muss genügen.

Stephanie

Hallo,

Angesichts dessen, dass die neue WRB erst seit 7 Wochen
umgesetzt wird, nehme ich das als deutliches Indiz dafür, dass
kein abstruser Fehler eingebaut wurde.

Ich würde das jetzt als Hinweis nehmen, dass bis vor 7 Wochen ein dicker Fehler drin war.
Und ich verstehe immer noch nicht, was Du da eigentlich für ein Formular zum ausfüllen gefunden hast, wozu das eigentlich nütze sein soll. Ich habe auch eine Homepage und keinerlei Formular ausgefüllt.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Und ich verstehe immer noch nicht, was Du da eigentlich für
ein Formular zum ausfüllen gefunden hast, wozu das eigentlich
nütze sein soll. Ich habe auch eine Homepage und keinerlei
Formular ausgefüllt.

OK, kein Formular, im gesetzlichen Muster in Satz X Hinweis X eingefügt, in Satz Y Hinweis Y eingefügt; das Ganze mit von Anwälten veröffentlichten Mustern mit nur sehr geringfügig anderen Bedingungen verglichen, verglichen mit meinem gekauften Muster von Janolaw…

Auf mich wirkte dass sehr Formularmäßig.

Aber naja, ist ja auch egal, ich bin jetzt mit meiner Lösung zufrieden.

Stephanie

Und es muss ja auch korrekt sein, dass man sich mit dem
Hinweis „Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen
Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage
und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen“
vor jeder
Verantwortung schützen kann. Immerhin steht dieser Satz so
wörtlich auf ungefähr 57.800 Webseiten.

Das lustige dabei ist ja auch, dass fast alle diese Hinweise auch das Hamburger Urteil mit Az. aufführen, dass auch leicht im Netz zu finden ist…und was ganz anderes sagt.

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Soweit ich weiß, besagt dieses (nie rechtskräftig gewordene, oder?) Urteil so ziemlich genau das Gegenteil, nämlich dass ein „Disclaimer“ NICHT schützt.

Moin!

Und es muss ja auch korrekt sein, dass man sich mit dem
Hinweis „Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen
Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage
und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen“
vor jeder
Verantwortung schützen kann. Immerhin steht dieser Satz so
wörtlich auf ungefähr 57.800 Webseiten.

Zumal es einen Text gibt, wo es heißt, „ich distanziere mich von *gelinkten* Seiten“, was ja nun noch etwas völlig anderes bedeutet :smile:
Zu dem Text finde ich derzeit ungefähr 482.000 Ergebnisse!

Oder: Durch den Satz "keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt"

YMMD! :smiley:

Danke,
-Efchen