Hier ein Fall aus der Praxis:
Anwalt eines siegreichen Prozessgegners fordert nach 11 Jahren vom Unterlegenen die Kosten des KFB (Titel liegt Anwalt vor, ca. 30 T€), ohne seinen Mandanten zu informieren. Dieser hatte vor Jahren mit dem Unterlegenen einen schriftlichen Vergleich geschlossen, der auch erfüllt wurde (von dem beide Anwälte nichts wissen). Darin steht, dass somit sämtliche gegenseitige Forderungen erlöschen.
Fragen:
- Darf der RA ohne Auftrag und Info seines ehemaligen Mandanten versuchen, das Geld einzutreiben?
- Ist diese Vorgehensweise üblich?
- Der Vollstreckungstitel sollte nun wertlos sein, oder?
Hallo und einen schönen Abend. Wenn Sie mit dem Gegner einen Vergleich abgeschlossen haben, hätten Sie doch nach der Zahlung den Titel sich aushändigen lassen müssen. Der Anwalt hat recht, denn er hat den Titel noch und der ist 30 Jahre gültig. Leider kann ich nur sagen, dass ist für Sie dumm gelaufen. Ich würde mich aber mit dem Gegner in Verbindung setzen und klären, was er seinem Anwalt weitergegeben hat. Am Besten ist es allerdings in dieser Sache einen Anwalt einzuschalten, denn sonst zahlen sie doppelt.
Schönen Abend
Gab es einen schriftlichen Vergleich? Wenn ja darf er nicht mehr vollstreckt werden, wenn nein liegt die Beweislast bei dem gegen den vollstreckt wird.
Ob der Anwalt ohne Genehmigung vollstrecken kann, dazu kann ich nichts sagen. Kenne den Hintergrund nicht warum er überhaupt noch im Besitz des KfBs ist.