Anwalt für Familienrecht

Hallo,weiss jemand,was Hilfe von Anwalt für Familienrecht kosten könnte?Verdiene 400 E…dan weiss nicht,ob leisten kann…Danke.

Hi.

Hilfe wofür? Einfaches Beratungsgespräch? Da mußt wohl etwas genauer werden.

Lange Geschichte.Bin 13 J verheir,mein Mann ist Chollerisch,macht immer Stress,schreit uns an(habe Sohn-10 J.),jetzt hat versucht mich zu schlagen…ich kann nicht mehr-will weg,Scheidung.Aber er hat Ehevertrag gemacht,das ich gehe lerr…Haus gehört ihm,habe nur minijob,verdiene wenig.Bin krank,dann selbe Wohnung leisten könnte nicht(habe Bandscheiben Vorfal,operiert,habe trotzdem Schmerzen).Möchte wissen,ob nach 13 Jahre diese Ehevertrag gültig ist,ob ich was bekommen kann…So ist das kutz erzählt…

Ein Ehevertrag muß nicht zwingend gültig sein. Wird eine Partei unzumutbar belastet, kann er sittenwidrig sein.
Eine zeitliche Befristung gibt es nicht.

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Danke.Aber was könnte Beratung kosten?

Eine Möglichkeit wäre Beratungshilfe beim Amtsgericht zu beantragen. Da erhälst du einen Beratungsschein. Nimm aber die Unterlagen über dein Einkommen mit.
Mit dem Schein zum Anwalt deiner Wahl. Der darf dann max. 10 Euro verlangen.
Leider werden einige Anwälte das ablehnen, da sie nichts/wenig verdienen.
Aber einen Versuch ist es allemal wert.

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Nur ein kurzer Hinweis: Der Eigenanteil bei Beratungshilfe beträgt mittlerweile 15 €

Die Erstberatung beim Rechtsanwalt beträgt in der Regel 190 € + Mehrwertsteuer.

Darüber hinaus können diese Kosten auch über eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden oder aber man beantragt einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht

Das ist Unsinn. Es gibt keine festen Grenzen. Der Betrag kann zutreffen, wird aber in den meisten Fällen der Erstberatung nicht erreicht.
Glaubst du wirklich, jemand stellt hier die Frage, wenn eine Versicherung besteht?

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Das ist kein Unsinn. Klar könnte man für die Beratung eine Vergütungsvereinbarung aufsetzen. Dennoch ist es so, dass die meisten Anwälte die 190 € zzgl Mwst gem. RVG berechnen. Die Spanne für die Erstberatung liegt im RVG zwischen 190 und 249 €.

Und ja ich glaube dass viele die Frage trotz bestehender RSV stellen, da den meisten gar nicht klar ist, dass die RS zumindestens die Erstberatung im Familienrecht übernimmt.

Hallo,

den Ehevertrag kannst du von einem Anwalt prüfen lassen. Personen, die den nicht aus eigener Tasche zahlen können, können in Deutschland Beratungshilfe beantragen (außer Bremen und Hamburg > da gibts andere stellen).

Aber nur ein guter Familienrechtsanwalt kann den Vertrag vernünftig auf Sittenwidrigkeit prüfen. Im Zweifel muss sogar das Gericht hierüber entscheiden. Kommt es zur Scheidung oder Auseinandersetzuzng über den Vertrag, musst du aber auch das nicht automatisch aus eigener tasche zahlen. In gerichtlichen Verfahren (außer Strafrecht), kannst du Prozesskostenhilfe beantragen ( http://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe/ ) :wink: Der Antrag dafür wird meist zusammen mit dem Hauptantrag eingereicht. Du kannst ihn aber auch abtrennen. Wenn du ihn später zurücknehmen willst, musst du dafür in aller Regel auch keine Kosten tragen.

wünsche dir viel erfolg auf deinem steinigen Weg.