Anwalt gegen eigenen Kunden

Ich habe mal gehört, das ein Anwalt bei dem ich war nicht gegen mich agieren darf. Es handelt sich allerdings bei mir um eine Anwaltskanzlei mit drei Anwälten. Der Unterschreiber ist der dritte Anwalt, bei dem ich noch nicht war.
Wenn es so wäre, das die Kanzlei denjenigen nicht vertreten darf, kann ich ihm zu seiner genannten Frist zur Äusserung erstmal die Ablehnung seiner Vertretung schicken oder muss ich mich gleich äussern? Und muss ich die Fristen die er mir zur Abschaffung meiner Enten gesetzt hat einhalten, oder sind sie unwirksam?
Vielen Dank schon mal und viele Grüsse von Susanne

Guten abend liebe sussanne leider kann ich dir nicht helfen den ich kenne mich nicht aus auf diesen gebiet
viel glück alles gute