Anwalt gibt verantwortung ab. was nun ? kosten ?

hallo

folgender fiktiver sachverhalt.

herr müller verklagt jemand auf rückzahlung eines damals geliehenen betrages. er geht dazu zu einen anwalt.

der beklagte akzeptiert und es wird ein anerkenntnisurteil ausgesprochen indem der beklagte das geld nebst zinsen an hr. müller zahlen muss.

nun macht der beklagte mit den anwalt von müller aus den betrag jeden monat abzustottern ( in 100 euro schritten ).

es kommt in dieser zeit mehrmals zu nichtzahlungen durch den beklagten, und dadurch auch zu streit zwischen den anwalt und müller.

der anwalt ist der meinung die 100 euro monatlich seien besser als gar nix, da der beklagte keinen job hat und auch sonst kein grosses vermögen.

nun, nach 1 1/2 jahren zahlt der beklagte abermals öfters mal nicht und müller und sein anwalt streiten wiederrum darum ob man nun vollstrecken soll oder nicht.

das ende vom lied ist das der anwalt seine verantwortung an müller direkt abgibt und er nun die monatliche zahlung selbst überwachen soll.

was kann müller nun tun ? kann der anwalt das so einfach ? immerhin wurde er dafür bezahlt !?

kann müller bei nichtzahlung selbst die vollstreckung einleiten ? wenn ja, wo kann er dies tun ?

muss er kosten für den anwalt übernehmen oder zahlt dies alles der beklagte ?

müller ist etwas ratlos zur zeit

mfg

Gegenfrage:

Woraus will Herr Müller vollstrecken, wenn

der beklagte keinen job hat und auch sonst
kein grosses vermögen.

Hallo,

ein Anwalt ist nicht der Sklave seines Mandanten, und darf durchaus ein Mandat kündigen/eine Tätigkeit einstellen, wenn Gründe wie ein gestörtes Vertrauensverhältnis dafür vorliegen.

Einen Mandant der nicht kapieren will, dass eine unregelmäßige Zahlung eines Schuldners bei dem im Wege der Zwangsvollstreckung gar nichts zu holen wäre, immer noch besser ist als nichts, wird man als Anwalt irgendwann versuchen los zu werden, zumal die Vergütung in der Vollstreckung kleinerer Beträge nicht ansatzweise den Aufwand abdeckt, dem Mandanten den Sachverhalt jeden Monat erneut stundenlang nahezubringen, ständige weitere Mahnschreiben zu verfassen, … Auch ein Anwalt muss sehen, dass ein Mandat für ihn unter dem Strich in der Nachkalkulation noch mehr oder weniger aufgeht.

Gruß vom Wiz

Ich dachte immer, ihr arbeitet umsonst…

Ich dachte immer, ihr arbeitet umsonst…

Manchmal. Aber selten kostenlos… :smile:
Gruß
loderunner

ok.

was kann hr müller nun aber machen ? da der anwalt ja die verantwortung abgibt ist die vereinbarung von damals mit dem beklagten ja hinfällig, oder ? somit könnte müller sofort die vollstreckung beantragen !?

oder muss er warten bis die monatliche zahlung nicht kommt und dann erst vollstrecken ?

mfg

Der Anwalt hat die Vereinbarung nicht im eigenen Namen sondern für seinen Mandanten mit dem Schuldner getroffen. D.h. durch den Wegfall des Anwalts ist diese nicht automatisch hinfällig. Allerdings könnte sich aus dem Sachverhalt ergeben, dass eine Kündigungsmöglichkeit aufgrund des zwischenzeitlichen Zahlungsverzugs gegeben sein könnte/in der Vereinbarung bereits definiert ist, dass diese mit Zahlungsverzug hinfällig ist (wobei man es dann etwas schwer haben könnte, wenn man selbst trotzdem weiterhin daran festgehalten hat).

Und dann schaut man sich an, ob man bereits einen vollstreckbaren Titel in der Hand hat, oder besorgt sich diesen eben, trägt den zum GV und bekommt dann von dem eine Rechnung und den Hinweis, dass vom Schuldner nichts zu holen war. Dann tackert man sich seinen schönen Titel für die nächsten 30 Jahre an die Wand, zahlt bei Gelegenheit dem GV noch mal ein paar Euro für weitere unnötige Vollstreckungsversuche (wobei sich vorab eine Abfrage der Schuldnerkartei des Amtsgerichts lohnen kann), …

Gruß vom Wiz

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