Wegen einem mangelhaften Urteil sollte der Anwalt Berufung einlegen. Statt einer Berufung, wie vereinbart, beantragte er jedoch eine Beschwerde.
Im Verfahren ging es nur noch um die festgelegten Gebühren, die ca. 4.000,00 € hoch sind.
Jetzt teilt mir mein Anwalt mit, zu keiner Zeit hätte ich mit ihm vereinbart eine Berufung einzulegen. Dass das nicht stimmt, kann meine Tochter bezeugen. Den beweiskräftigen Mailkontakt kann ich auch vorweisen.
Er schreibt weiter „Selbst wenn eine Berufung gewünscht gewesen wäre, hätte ich Ihnen mitgeteilt, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht, da sie bereits unzulässig ist, weil ein Beschluss des Gerichts gemäß §91aZPO ergangen ist. Gegen einen solchen Beschluss ist ausschließlich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft. Eine Handlung gegen sie kann ich hier nicht erkennen.“ Darüber hinaus stellt er mir Gebühren der Beschwerde in Höhe von 58€ in Rechnung. Vom Landgericht habe ich auch eine Rechnung über Beschwerdegebühren in Höhe von 93,50€ erhalten.
Was sind meine Rechte? Kann ich den Anwalt zur Verantwortung ziehen?
Übrigens erklärte er des Öfteren, dass er sich mit der Sache nicht intensiv befassen kann.
Danke für die Hilfe!