Anwalt handelt gegen Willen des Mandanten

Wegen einem mangelhaften Urteil sollte der Anwalt Berufung einlegen. Statt einer Berufung, wie vereinbart, beantragte er jedoch eine Beschwerde.
Im Verfahren ging es nur noch um die festgelegten Gebühren, die ca. 4.000,00 € hoch sind.
Jetzt teilt mir mein Anwalt mit, zu keiner Zeit hätte ich mit ihm vereinbart eine Berufung einzulegen. Dass das nicht stimmt, kann meine Tochter bezeugen. Den beweiskräftigen Mailkontakt kann ich auch vorweisen.
Er schreibt weiter „Selbst wenn eine Berufung gewünscht gewesen wäre, hätte ich Ihnen mitgeteilt, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht, da sie bereits unzulässig ist, weil ein Beschluss des Gerichts gemäß §91aZPO ergangen ist. Gegen einen solchen Beschluss ist ausschließlich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft. Eine Handlung gegen sie kann ich hier nicht erkennen.“ Darüber hinaus stellt er mir Gebühren der Beschwerde in Höhe von 58€ in Rechnung. Vom Landgericht habe ich auch eine Rechnung über Beschwerdegebühren in Höhe von 93,50€ erhalten.

Was sind meine Rechte? Kann ich den Anwalt zur Verantwortung ziehen?
Übrigens erklärte er des Öfteren, dass er sich mit der Sache nicht intensiv befassen kann.
Danke für die Hilfe!

Was an

hast du denn nicht verstanden? Glaubst du, dass ein mit-dem-Fuß-austampfen des Anwalts vielleicht doch auf wunderbare Weise ausschließlich in deinem Fall ein Recht auf Berufung hätte erzwingen können und er das schuldhaft versäumt hat?

Es gibt klar definierte Rechtsmittel gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen. Und wenn es hier nur um Kosten geht, über die per Beschluss entschieden wurde, dann heißt das passende Rechtsmittel nun mal „sofortige Beschwerde“ und nicht „Berufung“. Das muss einem juristischen Laien nicht bekannt sein, aber wenn es ihm vom Anwalt in durchaus verständlicher Form erklärt worden ist, dann sollte auch der juristischen Laie kapieren, dass es überhaupt keinen Zweck hat, sich jetzt an einem Begriff festzuklammern, den man selbst nicht juristisch korrekt einsetzen kann, sondern sich auf seinen Anwalt verlassen sollte, der weiß, wie er jetzt mit den größten Erfolgsaussichten vorgehen kann. Denn mit der sofortigen Beschwerde besteht Aussicht auf Erfolg, etwas gegen die Kostenentscheidung bewirken zu können, während eine Berufung - da einfach nicht das passende Rechtsmittel - von vorne herein aussichtslos ist.

das zulässige Rechtsmittel müsste doch im Urteil genannt sein, oder?