Hallo,
der Anwalt hat trotz Einspruch, es versäumt die
Berufung an das Gericht weiterzuleiten.
Obwohl es ganz klar abgesprochen war.
Was kann man noch tun?
Hallo,
der Anwalt hat trotz Einspruch, es versäumt die
Berufung an das Gericht weiterzuleiten.
Obwohl es ganz klar abgesprochen war.
Was kann man noch tun?
Den Anwalt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Entspräche der Schadensersatz den genauen Wert Streitsumme,
ginge es um einen Betrag?
Hallo!
Schadenersatz gibts natürlich nur,wenn die Berufung mit guter Wahrscheinlichkeit auch erfolgreich gewesen wäre.
Gruß
Tom
Schadensersatz muss nur geleistet werden, soweit die Berufung Erfolg gehabt hätte.