ich habe eines tages eine rechnung vom gericht bekommen. sagte mir nichts, bin daher zum gericht und habe mir erklären lassen wofür ich zahlten sollte. stellte sich raus dass ich einen prozess verloren habe. bin dann zum anwalt, der eine vollmacht von mir dazu hatte. es stellte sich raus dass er jede post, die er geschickt hat, an die gegnerische seite geschickt hat. vom gericht habe ich zum prozess keine ladung bekommen, da mich ja mein anwalt vertreten hat. er konnte natürlich zu nichts was sagen, denn ich hatte mit ihm kein wort über den vorfall gewechselt. nun wurde ich zu unrecht zu einer zahlung von fast 5200 euro verurteilt. dazu kommen dann noch greichts und zeugenkosten, so wie die anwaltskosten der gegnerischen seite und die kosten meines anwaltes.
habt ihr da mal nen guten rat was man in diesem fall machen soll???
zu erst muss ich leider sagen das die geschichte stimmt. ich war bei einem anderen anwalt, der auch bereit wäre gegen meinen anwalt vorzugehen. er riet mir die anwaltskammer nicht zu kontaktieren, weil ich mich tot schreiben würde?!?
jedenfalls will es jetzt mein anwalt über seine haftpflicht laufen lassen. daher meinte es dass er keine kostenübernahme ausstellen darf. sonst würde die versicherung nicht die haftung übernehmen?!?
jedenfalls ist der andere anwalt der meinung dass die versicherung nicht deckt da dieser fehler grob fahrlässig ist, und somit keine vericherung haften würde…
daher die frage wie ich weiter vorgehen soll…
das ist richtig, aber ich wollte wissen ob die aussage von dem anwalt stimmt. er will es ja seiner versicherung geben und meinte dass diese nicht deckt wenn er mir eine übernahme der kosten erklärt.
das habe ich probiert - bekam amder die antwort dass die rak vom gesetz her keine berateung geben darf. die haben mir lediglich angeboten mit dem anwals suchdienst zu verbinden.
gruß
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Das Problem ist, die Anwaltskammer ist nicht zuständig zur Verfolgung eines zivilrechtlichen Anspruches (und wenn du eine Haftung eines wegen eines Kunstfehlers geltend machen willst, ist das ein zivilrechtlicher Anspruch). Für zivilrechtliche Ansprüche sind ausschließlich die Zivilgerichte zuständig.
Daher ist die Vorgangsweise, wie sie worldwidefab erläutert hat, die richtige.