Anwalt informiert nicht über den Schriftverkehr

Hallo,

meine Tochter hat einen Anwalt beauftragt. Da sie in der Ausbildung ist bekam sie Beratungsbeifhilfe vom Gericht.
Aber die Anwältin lässt ihr keinen Schriftverkehr zukommen.
Angeblich hat sie eine Abänderungsklage eingreicht vor über einem Monat,
trotz mehrfacher Aufforderung meldet sie sich nicht.
Bei Anrufen ist nur die Sekretärin dran und gibt es nur weiter.
Kann meine Tochter den Anwalt wechseln oder muss sie das dann selbst zahlen?
Sie bekommet nur 231€ mtl.
Wer hat davon Ahnung?
Danke
Viele Grüße
Birgit

Schriftlich, per Einwurfeischreiben mit Fristsetzung, schriftliche Stellungnahme mit dem gesamten, bisherigen Schriftverkehr von der Anwältin fordern. ramses90

Hallo ramses90,
das hab ich grad heute gemacht.

Leider ist es gerade bei Beratungshilfemandaten so, dass viele Anwälte nicht von jedem Brief eine Kopie an die Mandanten schicken, da sie dann ja letztendlich noch drauf zahlen müssten. Daher denke ich, wäre es vielleicht sinnvoll, die E-Mail-Adresse zu hinterlassen, damit die Post auf diesem Wege an Deine Tochter verschickt werden.

Zudem denke ich, müsste es ja auch so sein, da deine Tochter Beratungshilfe bekommen hat, auch für die Abänderungsklage einen Verfahrenskostenhilfeantrag stellen müsste. Ich würde mal die Anwältin fragen, ob sie dies gemacht hat und warum bis jetzt noch keine Aufforderung gekommen ist, ein entsprechendes Formular auszufüllen. Schon komisch.

Ich würde sie anschreiben und um Übersendung der wichtigen Korrespondenz bitten. Sollte dies nicht geschehen, müsste sie wohl die Rechtsanwaltskammer um Hilfe bitten, vielleicht bringt es ja was.

Wechseln kann deine Tochter natürlich jederzeit. Nur müsste sie in diesem Fall einen Anwalt selbst bezahlen.

Hallo lillydiemaus,
danke für Deine Antwort.
Es sollte auch per email laufen.
So ist es auch bei meinem Anwalt, der sendet mir immer noch am gleichen Tag jeden Schriftverkehr per mail zu.
Leider konnte meine Tochter nicht den gleichen Anwalt nehmen, er vor ihren 18. tätig war.
Wenn die Anwältin nicht auf meine letzte Aufforderung fristgerecht eingeht, werde ich mich, bzw. meine Tochter an die Anwaltskammer wenden.