Hallo,
meine Tochter hat einen Anwalt beauftragt. Da sie in der Ausbildung ist bekam sie Beratungsbeifhilfe vom Gericht.
Aber die Anwältin lässt ihr keinen Schriftverkehr zukommen.
Angeblich hat sie eine Abänderungsklage eingreicht vor über einem Monat,
trotz mehrfacher Aufforderung meldet sie sich nicht.
Bei Anrufen ist nur die Sekretärin dran und gibt es nur weiter.
Kann meine Tochter den Anwalt wechseln oder muss sie das dann selbst zahlen?
Sie bekommet nur 231€ mtl.
Wer hat davon Ahnung?
Danke
Viele Grüße
Birgit