Anwalt Interessenkonflikt

z. B. Anwalt A hat Mandant B in Angelegenheit C und selbiger Anwalt hat anderen Mandant D in Angelegenheit E, und jedesmal ist Kontrahent X.
Liegt hier Interessenkonflikt vor?

Und was ist zu verstehen unter…jeglichen Kontakt…, welche Kontaktformen schließt es ein bzw. aus und in wie weit geht der Verwandschaftsgrad…Familien - Angehörige???
Juristisch gesehen.

hallo.

z. B. Anwalt A hat Mandant B in Angelegenheit C und selbiger
Anwalt hat anderen Mandant D in Angelegenheit E, und jedesmal
ist Kontrahent X.
Liegt hier Interessenkonflickt vor?

warum sollte es? anwalt A vertritt ja nicht X. sein interesse ist, daß sowohl B als auch D gegen X „gewinnen“. außerdem ist C nicht gleich E.
wenn anwälte nicht mehrere angelegenheiten gleichzeitig bearbeiten dürften, könnten sie sich wohl kaum so dicke autos leisten :wink:

Und was ist zu verstehen unter…jeglichen Kontakt…, welche
Kontaktformen schließt es ein bzw.aus

jegliche heißt alle. persönlich, schriftlich, (fern)mündlich, usw.

und in wie weit geht der
Verwandschaftsgrad…Familien - Angehörige???
Juristisch gesehen.

in welchem zusammenhang?
falls du das zeugnisverweigerungsrecht meinst: das haben nach §383 Abs. 1 Satz 3 ZPO „diejenigen, die mit einer Partei in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren“

gruß

michael