Anwalt krank oder tot

Hallo Experten,

was passiert eigentlich wenn ein Anwalt ein Mandat aus obigen Gründen nicht weiterführen kann, dieser aber schon bezahlt wurde, von wem kann man ein Teil des Geldes zurückerhalten?

Gibt es für soetwas eine Versicherung?

Liebe Grüße
Bastett

Hallo Bastett,

normalerweise werden die laufenden Fälle von anderen Kanzleien übernommen.
Man wendet sich am besten an die Rechtsanwaltskammer. Die finden ziemlich fix heraus, ob die Akte von einem anderen RA übernommen worden ist. Dann weiß man was los ist und wer jetzt Ansprechpartner ist. Wenn man das weiß regeln sich auch die Finanzen.

Gruß Steffi

Korrektur
Hallo

normalerweise werden die laufenden Fälle von anderen Kanzleien
übernommen.

Nicht wirklich. Hierzu bedarf es der Mandatierung eines neuen Rechtsanwaltes. Eine Übernahme von Kanzlei zu Kanzlei gibt es nicht.

Man wendet sich am besten an die Rechtsanwaltskammer.
Die
finden ziemlich fix heraus, ob die Akte von einem anderen RA
übernommen worden ist.

Wohl kaum. Denn erstens gibt es keine automatische Weitergabe von Akten und zweitens würde dies selbst in einem solchen Fall die Rechtsanwaltskammer nicht erfahren.

Dann weiß man was los ist und wer jetzt
Ansprechpartner ist. Wenn man das weiß regeln sich auch die
Finanzen.

Die richtige Antwort lautet, dass das Mandat bei Verhinderung durch Krankheit einfach weiter läuft, bis dieses irgendwann beendet wird. Im Falle des Todes endet das Mandat sofort.

Der Mandant muss sich dann selbst um einen neuen Anwalt kümmern, oder, im Falle einer Pflichtverteidigung im Strafrecht, wird dies vom Gericht bestimmt.

Wurden bereits Vorauszahlungen geleistet, so hat der Mandant bei vorzeitiger Beendigung des Mandates anteilie Rückzahlungsansprüche. Sollte der Rechtsanwalt tot sein, so bestehen diese Ansprüche weiter gegen die Erben, so diese die Erbschaft nicht ausschlagen.

Gruß
Dea

Hallo Dea,

du solltest es besser wissen als ich. Allerdings hatte ich grad selbst genau einen solchen Fall. RA mit Schlaganfall, nicht erreichbar, kein Telefonanschluß mehr usw.
Die Anwaltskammer, die ich anrief/anschrieb hat innerhalb weniger Tage auf dem kollegialen Wege nachgeforscht und festgestellt, daß Teilbereiche der Kanzlei an die „& Kollegen“ bzw. eine andere Kanzlei übergeben wurden und daß der RA nach nötiger Rekonvaleszenz einen Teilbereich (so auch meinen Fall) weiter betreuen will.

Scheinbar gibt es doch Farbe zwischen schwarz und weiß.

Gruß Steffi

Hallo,

irgendwie überkommt mich gerade etwas, wenn ich mir die anderen Antworten ansehe.

Auch hier hilft der Blick ins Gesetz: Gemäß § 55 BRAO http://bundesrecht.juris.de/brao/__55.html kann die Kammer in solchen Fällen einen Kanzleiabwickler bestellen.

Gruß vom Wiz

Huhu!

Nicht wirklich. Hierzu bedarf es der Mandatierung eines neuen
Rechtsanwaltes. Eine Übernahme von Kanzlei zu Kanzlei gibt es
nicht.

Das habe ich aber anders gelernt, und § 55 BRAO bestärkt mich da in meiner Auffassung.

Tag!

Gut, die Abwicklung hatte ich jetzt nicht gemeint. Mir klang die Frage danach, ob die Akten wirklich in eine andere Kanzlei gehen.

Hier bleiben sie ja in der bisherigen und werden durch den Abwickler bis zur Abwicklung „der“ Kanzlei bearbeitet.

Aber gut, das hätte man erwähnen können.

Gruß
Dea

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Hallo!

Ein weiterer Blick ins Gesetz:

Der erkrankte Rechtsanwalt kann auch selbst einen Vertreter bestellen (§ 53 Abs. 2 BRAO - http://bundesrecht.juris.de/brao/__53.html).

Gruß, Franz

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