Hallo zusammen,
also folgende Geschichte…
Nach einem gewonnenen Prozess ( Freispruch ) werden alle meine Kosten und Auslagen der Staatskasse auferlegt.
Dem Anwalt zahlte ich kurz nach Aufnahme des Mandats ein Honorar. Den anderen Teil wollte er als Pflichtverteidiger abrechnen.
Nach dem Verfahren erhält er von mir eine Geldempfangsvollmacht, sagt, es wird etwas dauern, bis das Rückzahlungsverfahren abgeschlossen ist und lässt sich nie wieder hören.
Ich habe fristgerecht einen Online-Mahnbescheid erstellt, nachdem ich vom Gericht schriftlich habe, dass ihm sämtliche Kosten, Auslagen und Pflichtverteidigergebühren erstattet wurden.
Der RA legte Widerspruch ein ohne Begründung. Jetzt kommt es zum streitigen Verfahren. Was kommt da auf mich zu?? Habe ich überhaupt eine Chance mein Geld wieder zu bekommen?
Danke für die Hilfe