Person A hat gegen Person B (Verwandschaft 1. Grades) eine Gerichtsverhandlung verloren. Vor Gericht noch wird eine Ratenzahlung vereinbart. Person A hält sich an die Ratenzahlung, zahlt überpünktlich. Es ist ein hoher Betrag. Anwalt C löst nun ohne Wissen von Person A nach 12 Wochen mit eine Vollstreckungstitel die Lebensversicherung von Person A auf, erhält den Rückkaufswert. Der Anwalt hat über eine weitere Person D herausgefunden, wo Person A die Lebensversicherung hat. Nachdem Person A dies von seiner Versicherung schriftlich erfährt, ruft er bei Anwalt C an. Dieser erklärt ihm, daß er rausholen darf, was möglich ist. Ist das wirklich so? Und wenn ja, wozu wird dann eigentlich eine Ratenzahlung vereinbart? Person A hat durch diese Aktion viel Minus gemacht und der Gesamtschaden ist dadurch noch immer nicht abbezahlt.
Im Voraus schon mal
Vielen Dank!