Anwalt macht mit Betrüger mit. Was kann ich tun?

Liebe/-r Experte/-in,

Ein unser Wettbewerber wurde am Montag gerichtlich verurteilt wegen Betrug und Fälschung zum 110 Tagen. Es besteht ein Verdacht dass sein Rechtsanwalt mitgespielt hat:

1.Alwaltliche Geldaufforderug haben wir in Brifkasten bekommen am SAMSTAG abend in einem Umschlag OHNE Briefmarke, OHNE Poststempel.

  1. Schreiben mit Datum VOR 2 Wochen(!)wurde Frist gesetzt ca 30 Stunden (praktisch nur Sonntag!)
    3.Genannte Anlagen(Kopien)waren NICHT dabei.
  2. Rechtsanwalt - trotz ABSOLUT sichtbare Fälschungen (Betrüger hat seine Name auf den Rechnung geschrieben und ein unseren Werbungs-Aufkleber auf diesen Rechnung drauf geklebt) behauptete, dass die Rechnungen unser Firmen-STEMPEL haben (manipulierte Werbungs-Aufkleber meinte er!)

So eine „Zustellung“ ,„Fristsetzung“ und fehlende Anlagen haben für viel Stress gesorgt. Es war ja ABSICHTLICH so gemacht.
Meine Frage: wie gehen wir vor um dieser Rechtsanwalt entsprechend „untersuchen lassen“ und weitere „kooperation“ mit Betrüger eindeutig stoppen? Danke.

Hallo,
Sie können bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs stellen. Dann suchen Sie sich einen Anwalt. Selber können Sie da gar nichts machen.

Alles Gute
Anja

?
Betrüger ist bestraft. Es geht um sein Rechtsanwalt!
Fahrlässigkeit zumindenst. Betrug kann ich nicht beweisen, schon klar, wie wäre es mit Anwaltskammer? Arbeitsmoral? Absichtlich lügen vor Gericht darf ein Rechtsanwalt ausnahmeweise?
Er gibt sein Schreiben an sein Mandant, damit er ihm später SELBST im Briefkasten einwirft OHNE unterlagen um viel Stress zu machen, Sieht fast lose Reiseaufkleber auf Rechnung und schreibt „firmenstempel“, sieht nachträglich manipulierte Rechnungen (ganz anderen Handschrift)
Also, ´- tatsächlich nixx?

Sie müssen das alles beweisen können!

Der Gang zur Anwaltskammer ist schwer. Wegen so einer „Bagatelle“ machen die gar nichts.
Sie können sich einen Anwalt nehmen und gegen den anderen Anwalt rechtlich vorgehen. Das ist die einzige Lösung. Lassen Sie sich aber gut beraten ob sich das lohnt.

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hier gibt es von der Strafanzeige über die Einschaltung der Anwaltskammer bis zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen eine breite Palette an Möglichkeiten.

Bei einem solchen Sachverhalt sollte man einen Anwalt mit der Klärung beauftragen, was rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Es ist mir nicht ganz klar, was genau abgelaufen ist. Falls es sich um eine Abmahnung durch den genannten Anwalt handelt, schlage ich vor, dem Anwalt mitzuteilen, dass Sie die Abmahnung ignorieren, so lange diese nicht gehörig zugestellt wird.

Weiter können Sie die Umstände der zuständigen Anwaltskammer mitteilen, so dass dem Anwalt ein Verweis erteilt werden kann.

Da Sie offensichtlich nicht gewillt sind, einfach zu zahlen, wird es wohl das Beste sein, wenn Sie sich dem Verfahren stellen und sich selbst allenfalls auch anwaltlich vertreten zu lassen, damit die Spiesse gleich lang sind.

Wenn Sie dem Anwalt strafrechtlich relevante Handlungen nachweisen können, sollten Sie Strafanzeige erstatten. Diese sollte aber nicht leichtfertig erfolgen.

Die Verurteilung des Mitbewerbers verstehe ich nicht so ganz. Aber auf die Zustellung der Geldforderung:
diesen Brief einfach ignorieren. Er hat keine Briefmarke, keinen Poststempel, keinen Vermerk; also ist er auch nicht angekommen. Ab in den Müll damit.
Seriöse Anwälte schreiben und versenden seriös, also ggfs per Einschreiben, mit ordentlicher Unterschrift und Begründung der Forderung.
Nochmals: diese Zahlungsaufforderung ignorieren, ich würde den Brief eventuell dem Verbraucherschutz und vor allem Akte 2010 zukommen lassen!!!

Hallo Jürgen,
ehrlich gesagt habe ich den Sachverhalt nicht richtig verstanden. Aber um gegen den Anwalt vorgehen zu können kannst du dich an die Rechtsanwaltskammer wenden.

Gruß
Andrea

Hallo, Herr Torg,

Meine Frage: wie gehen wir vor um dieser Rechtsanwalt
entsprechend „untersuchen lassen“ und weitere „kooperation“
mit Betrüger eindeutig stoppen? Danke.

Es gibt zum einen die Möglichkeit eine Strafanzeige zu erstatten, also Schilderung des Sachverhalts mit entsprechenden Nachweisen an die Staatsanwaltschaft. Außerdem kann die Anwaltskammer in gleicher Weise über das Verhalten des Anwalts informiert werden.

Schöne Grüße,
Foehranwalt

Zweiten Anwalt fragen. Dann ggf. anzeigen. Aber genaues kann ich nicht dazu sagen.

Von einer Zustellung kann hier nicht gesprochen werden.
Ansonsten ist hier zwingend eine Strafanzeige zum Zwecke der Strafverfolgung notwendig.
Aus dem vorstehend Geschilderten kann ich so keinen anderen Rat geben.
Gruß - Ernst

Hallo,

tut mir leid aber ich kann hierbei leider nicht helfen.

Viel Erfolg und viele Grüße,
thomania

Vorweg:

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

==========

Ich verstehe nicht genau, worum es geht, aber:

Wenn ihr gegen den Rechtsanwalt vorgehen wollt, weil ihr meint, daß er sich strafbar gemacht hat, dann könnt ihr ihn anzeigen. Den Rest klärt dann die Staatsanwaltschaft.

Ihr könnt euch auch bei der Rechtsanwaltskammer beschweren, aber die wird im Zweifel an die Staatsanwaltschaft verweisen und das Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens abwarten.

Kostet beides kein Geld.

Grüße,

Soliton

Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.

Danke,
was ist Akte 2010, bitte?

AKTE 2010 ist eine Sendung in SAT1 mit Ulrich Meier (kommt Montags gegen 22.15 Uhr). Diese Sendung kümmert sich darum, suspekte Organisationen zu untersuchen, oder aber auch Recht für Personen zu bekommen, die sich betrogen fühlen.
Gruß Suse

Hallo!

Sofern Sie hier einen konkreten Verdacht haben, dass sich der Rechtsanwalt strafbar gemacht haben könnte, dann können Sie es durch die zuständige Staatsanwaltschaft prüfen lassen (Strafanzeige bei der Polizei, per Post an die Staatsanwaltschaft oder über einen eigenen Rechtsanwalt).

Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte.

MfG

André Glowniak