Anwalt mahnt bereits geleistete Zahlungen an. Kann man seinen Aufwand in Rechnung stellen?

Hallo liebe Community,

Nehmen wir mal an:
Eine nachweislich bereits bezahlte Rechnung über rund 30,–Euro wird durch einen Anwalt eingefordert.
Für seinen Aufwand stellt er mit seinem Schreiben weitere 70,20Euro in Rechnung.
Nun muss der Gemahnte ja doch auf das Schreiben reagieren.
Wie ist das mit dem Aufwand? Kann man sowas genau wie der Anwalt auch gleich mit der Antwort in Rechnung stellen?
Und wenn ja was wäre anzusetzen. Einschreibe Brief, Zeitaufwand etc.

Vielen Dank.

Da ist genau gar nichts anzusetzen. Weil man auf derartige Schreiben überhaupt nicht reagieren muss.

Kann man nicht.
warum ?
Wie sagt der Bundesgerichtshof (BGH) zu solchen Fällen, wo man private oder sogar eigene Anwaltskosten geltend machen wollte :

Eigenes Lebensrisiko: Ungerechtfertigte Forderungen gehören zum Alltag, heißt also, die Abwehr solcher Forderungen muss man selbst bezahlen.

Und zum aktuellen Fall, Kopiere den Beleg der Zahlung der strittigen Summe und übermittele das dem Anwalt. Einschreiben ist unnötig.
Man kann auch email oder Fax schicken.

Aber man sollte schon bedenken, es kommt immer auf den Zahltermin an, ob bereits verspätet und ob der Anwalt da schon eingeschaltet war (was man hier durchaus annehmen kann).

MfG
duck313

Nur zur Klarstellung für den UP: Wenn der Anwalt aktiv wurde, als der Schuldner wirklich in Verzug war, so kann er seine Rechnung auch einfordern. Selbst wenn das Geld am Tag des Schreibens schon überwiesen war (und Empfänger bzw. Anwalt das noch nicht wissen konnten).

Ja. Warum es sich auch einfach machen und darauf kurz antworten, dass die Zahlung bereits am XY.ZA.BC geleistet wurde, wenn man auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten kann …

Wie kommst Du darauf, dass nicht auch ein Anwalt doch nochmal in seine Unterlagen schaut, bevor er richtig Kosten verursacht? Wie kommst Du darauf, dass das dann nicht ebenfalls das Problem des Anwalts und nicht des Gemahnten sein würde?

Und wie kommst Du darauf, dass man eine Entschädigung dafür verlangen kann, dass man Kosten verursacht, die überhaupt nicht notwendig sind? Dem Anwalt würdest Du seine Kosten doch auch nicht ersetzen, oder?

Dann mache ich mal in deiner Art und Weise weiter:
Wie kommst du darauf, dass die Überweisung auch tatsächlich zu 100% korrekt angewiesen wurde? Wie kommst du darauf, dass das Geld auch tatsächlich auf dem Konto des Anwalts angekommen ist?

Na dann kann man doch nur hoffen, dass bei der eigenen Überweisung auch definitiv nichts schiefgelaufen ist …

Jeder, der ein solches Schreiben komplett ignoriert (und auch derjenige, der dazu aufruft) hat in meinen Augen nicht alle Latten am Zaun. Mal eben ausversehen auf das falsche Konto überwiesen - und schon hast du nen saftigen Aufschlag an der Backe - da werden aus 30€ mal eben 300€. Wenn man so etwas jemandem als Tipp mit auf den Weg geben möchte …

Ein einfacher Anruf beim Anwalt wäre da wohl durchaus angebrachter gewesen. Aber warum sollte man sich auch wie ein normaler Mensch verhalten und den kürzesten und einfachsten Weg wählen, wenn man direkt die „das macht man ja so und so“-Karte spielen kann.

ich zitiere mal den Fragesteller:
„Eine nachweislich bereits bezahlte Rechnung“.
Wenn nichts dagegen spricht glaube ich den Fragestellern erstmal.

Dann hast Du offensichtlich genau gar keine Ahnung von allgemeinen Rechtsfragen.

Macht aber nichts, es muss ja nicht jeder antworten.