Hallo liebe Community,
Nehmen wir mal an:
Eine nachweislich bereits bezahlte Rechnung über rund 30,–Euro wird durch einen Anwalt eingefordert.
Für seinen Aufwand stellt er mit seinem Schreiben weitere 70,20Euro in Rechnung.
Nun muss der Gemahnte ja doch auf das Schreiben reagieren.
Wie ist das mit dem Aufwand? Kann man sowas genau wie der Anwalt auch gleich mit der Antwort in Rechnung stellen?
Und wenn ja was wäre anzusetzen. Einschreibe Brief, Zeitaufwand etc.
Vielen Dank.