angenommen man hätte in einer laufenden Sache einem Anwalt das Mandat erteilt, der Anwalt wäre aber telefonisch nicht erreichbar und würde auf Schreiben nicht reagieren, es wäre auch nicht möglich mit diesem Termine zu vereinbaren, weder Telefontermine noch Vorort Termine.
Was wäre zu tun bevor man dem Anwalt gleich das Mandat entzieht?
es ist gängige Praxis, dass Rechtsanwälte aufgrund von Auswärtsterminen für Tage nicht erreichbar sind; es kann auch Kurzurlaub oder Erkrankung ein Grund sein, wobei in allen Fällen bei einem anstehenden Gerichtstermin zwischen Anwalt und Gericht immer kommuniziert wird; ggf. wird auf Antrag des RA ein Termin bei Gericht verschoben.
Wenn man eine Kanzlei einmal 2 oder 3 Tage nicht erreicht, ist das kein Grund zur Panik.
der anwalt würde seine termine laut sekretariat selber vereinbaren, ist auch schon in der vergangenheit so gewesen das nicht oder extrem spät reagier wurde
es ist gängige Praxis, dass Rechtsanwälte aufgrund von
Auswärtsterminen für Tage nicht erreichbar sind;
nein, das ist im zeitalter von laptop, handy, weiterleitung, anrufbeantworter, bürokraft oder stellvertreter keineswegs ‚gängige Praxis‘ sondern je nachdem eine panne, frechheit, unvermögen, böse absicht,… such dir was aus. ein anwalt, der dafür keine wirklich gute ausrede hat, hat bald nicht mehr viele mandanten.
was du übrigens mit ein wenig logik auch aus dem hier besprochenen fall ablesen könntest.
Jedenfalls ist nicht alles und jeder so wichtig und so dringend, dass er unbedingt immer und dauernd und sofort eine Antwort erhält und einen Termin bekommt. Sowas ist nämlich tatsächlich organisatorisch gar nicht möglich.