Huhu
Ich habe mal so eine Grundsätzliche Frage.
Es heisst ja immer in Filmen oder so man solle keine Geheimnisse vor seinem Anwalt haben, bzw. dem nix verschweigen…
Sollte man das wirklich? Ich meine, wenn ich zu einem Anwalt gehe, damit er meine Interessen vertritt (die ja nicht unbedingt die richtigen sind), dann wäre es doch schlecht, wenn ich ihm sagen würde „Ja, ich bin der Mörder“. Denn wie soll er sich dann vor Gericht stellen und sagen „Mein Mandant ist unschuldig, weil Sie keine Beweise der Tat haben“… Oder ist ein Anwalt von der „Wahrheitspflicht vor Gericht“ ausgeschlossen?
Wenn man nun etwas hat, was niemand beweisen kann, sollte man das dann trotzdem seinen Anwalt sagen?
Betrifft mich jetzt nicht, würde mich aber mal so generell Interessieren.
Der Verteidiger muss vor Gericht nicht sagen: „Mein Mandant ist nicht der Mörder“, sondern nur: „Das Ergebnis der Hauptverhandlung reicht nicht für eine Verurteilung meines Mandanten, es ist nicht bewiesen, dass er …“ Oder sogar: „Nach der Hauptverhandlung steht fest, dass …“
es ist extrem dämlich, seinem Anwalt nicht reinen Wein einzuschenken. Denn nur so kann er gemeinsam mit seinem Mandanten zur richtigen Strategie kommen. Nichts ist für den Mandanten schlechter, als wenn er seinen Anwalt aufs falsche Pferd gesetzt hat, und der dann im vollem Ritt aus dem Sattel gehoben wird.
Also nichts beschönigen, deutlich sagen, welche Beweismittel es gibt/geben könnte/… Kommt einfach nicht gut, wenn man auf Unschuldsengel macht, und dann urplötzlich aus dem Nichts X unbeteiligte Zeugen aufmarschieren, die genau gesehen haben, dass es anders gewesen ist, …
Hallo
Ja, das leuchtet ein. Aber wie verhält er sich wenn er doch
weiß, das er einen Schuldigen versucht „herauszuboxen“…
Dann haben wir die alte und endlose Diskussion dahingehend, ob man eigentlich Strafverteiger haben sollte.
Der Strafverteidiger ist lediglich der Beistand und Interessenvertreter des Angeklagten. Dieser hat das Recht, sich selbst rauszuboxen, und nur weil er das mangels juristischer Kenntnisse nicht selbst kann, hat er den Verteidiger. Das darf aber nicht dazu führen, dass er seine Ziele nun nicht mehr verfolgen darf.
Jeder hat den Anspruch darauf, freigesprochen zu werden, wenn die Beweise nicht ausreichen, seine Schuld zu beweisen. Undzwar auch dann, wenn er es war. Und diesem Recht darf der Verteidiger natürlich Geltung verschaffen.
Im Übrigen ist es eine Mär, dass Verteidiger nur dazu da und darauf aus sind, den Angeklagten „rauszuboxen“. In sehr vielen, meiner Erfahrung nach den überwiegenden Fällen, geht es vielmehr darum, dafür zu sorgen, dass der Angeklagte, von dem alle wissen, dass er es war, auch nur dafür bestraft wird, was er tatsächlich begangen hat, und auch nur in der Höhe, die angemessen ist. Und das ist rechtlich sogar noch komplizierter, als jemanden „rauszuboxen“.
für mich als Vertreter der Exekutive sind Rechtsanwälte eigentlich meine „natürlicher Feinde“. Das ist aber eine reichlich undifferenzierte Sicht. Ein RA kann auch für einen Polizeibeamten sehr von Vorteil sein, denn er kann abschätzen, in welcher Situation, in welcher Beweislage sich der Beschuldigte befindet. Der Beschuldigte selbst überblickt es sehr selten und kann sich durch taktisches Verhalten zur Wahrheit oder Lügen noch weiter „reinreiten“ bzw. die Ermittlungen in die Länge ziehen - und damit den Richter von einer gewissen Unbelehrbarkeit überzeugen.