Hallo,
man stelle sich vor, es gäbe ein älteres Rentnerpaar mit einer verheirateten Tochter. Da der ältere Herr in absehbarer Zeit pflegebedürftig ist, such man nach einem behindertengerechteren Haus als das zu Zeit bewohnte. Vermutlich wird man dazu auch einen Kredit aufnehmen müssen. Und irgendwann wird die Tochter alles erben.
Nun die Frage: um abzuklären, wie man das ganze am sinnvollsten anstellt (Haus sofort auf den Namen der Tochter bauen/kaufen? Haus überschreiben? Oder lieber vererben? Wohnrecht? Niesbrauch? Was passiert, wenn man trotz allem ins Heim muss?), wen sucht man da am sinnvollsten auf, welchen der im Titel genannten? Oder jemand ganz anderen?
Gruß
loderunner
Ich würde sagen zuerst Rechtsanwalt, und falls irgendwelche Steuerfragen auftauchen (, die der Anwalt nicht selbst beantworten kann), dann wird der Anwalt von sich aus darauf hinweisen, dass zusätzlich noch eine steuerliche Abklärung notwendig ist.
Nun die Frage: um abzuklären, wie man das ganze am
sinnvollsten anstellt (Haus sofort auf den Namen der Tochter
bauen/kaufen? Haus überschreiben? Oder lieber vererben?
Wohnrecht? Niesbrauch? Was passiert, wenn man trotz allem ins
Heim muss?), wen sucht man da am sinnvollsten auf, welchen der
im Titel genannten? Oder jemand ganz anderen?
Aus eigener Erfahrung würde ich zuerst zum Steuerberater und dann zum Notar (zur Beratung) gehen. Eine andere Person/Institution fällt mir nicht ein.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen zuerst zum Steuerberater zu gehen, aber warum ich dennoch widerspreche:
Bei einer solchen Entscheidung sind zwar steuerliche Aspekte wichtig, aber seine Entscheidung nur nach den Steuern zu richten, wäre wahrscheinlich für die meisten nicht der Wunsch. Ich denke mal, dass jemanden auch andere Aspekte interessieren.
Notar wäre grundsätzlich auch ein richtiger erster Ansprechpartner, allerdings habe ich den nicht angeführt, weil möglicherweise weitere rechtliche Aspekte (Pflegegeld etc.) hineinspielen, die nicht unbedingt zum Aufgabenbereich des Notars gehören. Wenn es nur um die Liegenschaftsweitergabe und das Erben geht, ist der Notar neben dem Anwalt natürlich der richtige Ansprechpartner.
Noch eine Anmerkung: Anwälte dürfen auch im Steuerrecht beraten, d.h. es kann durchaus sein, dass ein Anwalt die konkrete steuerechtliche Problematik mitlösen kann, das spart Beratungskosten (umgekehrt geht das nicht). Wenn es außerhalb seines Tätigkeitsbereichs liegt, wird er es schon sagen.
Bei einer solchen Entscheidung sind zwar steuerliche Aspekte
wichtig, aber seine Entscheidung nur nach den Steuern zu
richten, wäre wahrscheinlich für die meisten nicht der Wunsch.
Ich denke mal, dass jemanden auch andere Aspekte
interessieren.
Es scheint hier in erster Linie um „Geld sparen“ zu gehen. Da kann es durchaus sein, daß sowohl der Anwalt als auch der Steuerberater die Kenntnisse des jeweils Anderen benötigen.
Die „Mandantschaft“ muß natürlich auch die richtgen Fragen stellen. Kein Berater weis von sich aus die Antwort auf ungestellte Fragen …
Notar wäre grundsätzlich auch ein richtiger erster
Ansprechpartner, allerdings habe ich den nicht angeführt, weil
möglicherweise weitere rechtliche Aspekte (Pflegegeld etc.)
hineinspielen, die nicht unbedingt zum Aufgabenbereich des
Notars gehören. Wenn es nur um die Liegenschaftsweitergabe und
das Erben geht, ist der Notar neben dem Anwalt natürlich der
richtige Ansprechpartner.
Hierzulande gibt es die Kombination „Rechtsanwalt und Notar“.
Noch eine Anmerkung: Anwälte dürfen auch im Steuerrecht
beraten, d.h. es kann durchaus sein, dass ein Anwalt die
konkrete steuerechtliche Problematik mitlösen kann, das spart
Beratungskosten (umgekehrt geht das nicht). Wenn es außerhalb
seines Tätigkeitsbereichs liegt, wird er es schon sagen.
Das wär genau das Richtige. Nur muß man erst so jemanden finden.
Es scheint hier in erster Linie um „Geld sparen“ zu gehen.
Auch, aber natürlich nicht nur.
Danke und * Euch beiden erstmal. Vermutlich wird man sich wohl erstmal bei einem Steuerberater umhören, aber bei einem Notar dann nochmal beraten lassen. Der muss ja beim Hauskauf etc. ohnehin mit eingeschaltet werden.
Die „Mandantschaft“ muß natürlich auch die richtgen Fragen
stellen. Kein Berater weis von sich aus die Antwort auf
ungestellte Fragen …
Klar. Ist aber für Laien schon etwas schwierig, an alles zu denken. Auch, wenn sie sich hier im Forum schon mal etwas schlauer gemacht haben.