Anwalt oder Gerichtsvollzieher?

Hallo,
Bräuche dringend eure Hilfe. Bad wird teilsaniert, Handwerker beauftragt(Gewerbeschein vorhanden und in der handewerkerinnung eingetragen).
Dieser hat soweit abgesprochen alles rausgerissen und dann fing der Pfusch an.
Nach den ersten Fliesen so ein komisches gefühl
, es wurde Baustopp gemacht habe.
Ein Fachmann hat das ganze kontrolliert, der war völlig fertig, wie jemand so etwas abliefern kann. 2700-, (material&lohn) wurden gezahlt. Handwerker kam nicht wieder, hat alle seine Sachen stehen lassen, hat am Telefon gelogen und e-Mails etc. Nicht beantwortet etc.
Seine Frau hat einen frisörsalon , die gute Dame wurde dann erst mal in Kenntnis gesetzt, aber anscheinend ohne Erfolg.
Mahnbescheid ist durch, jetzt liegt der vollstreckkungsbescheid vor. Handwerker zeigt keinerlei Reaktion auf die schreiben vom Gericht.
Frage: was jetzt??? Das ist echt viel Geld? Anwalt oder Gerichtsvollzieher?
Bad seit Februar nicht zu benutzen
Frage: wann darf weiterrenoviert werden?

Danke schon mal für eure Antworten

Erst mal sollte man die Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides abwarten. Auf die zwei Wochen kommt es auch nicht an, und anders geht man das Risiko ein, dass der Vollstreckungsbescheid dann doch noch aufgehoben wird. Ansonsten: Es empfiehlt sich, die Vollstreckung einem Spezialisten anzuvertrauen, also einem Rechtsanwalt. Allerdings kostet der natürlich Geld, das man nur dann von dem Handwerker erstattet bekommen kann, wenn bei dem was zu holen ist.

Hallo,

man kann den Vollstreckungsbescheid auch durch einen GV zustellen lassen und gleichzeitig die vorläufige Vollstreckung verlangen.
Ein Anwalt hat da erst mal wenig Sinn, denn der beauftragt ja auch nur den GV und muss abwarten, was der GV im Rahmen der Zwangsvollstreckung beurkundet. Im Vorfeld kann aber schon abgeklärt werden, ob der Schuldner bereits „amtsbekannt“ ist.
Beim Amtsgericht des Wohnsitzes des Schuldners sich mit der Schuldnerkartei verbinden lassen und anfragen, ob der Schulder in der Schuldnerkartei eingetragen ist. Man erfährt hier telefonisch, ob eidesstattliche Versicherung, Haftanordnung zur Erzwingung der eV oder ein Insolvenzverfahren läuft.
Dann wieder posten:wink:
Schönen Tag noch

man kann den Vollstreckungsbescheid auch durch einen GV
zustellen lassen und gleichzeitig die vorläufige Vollstreckung
verlangen.

Das sollte man aber nicht, denn sonst verlangte man etwas, das man nicht verlangen kann. Was soll eine „vorläufige Vollstreckung“ sein? Ich als Gerichtsvollzieher würde mich nun fragen: Meint der Gläubiger eine Sicherungsvollstreckung nach § 720 a ZPO? Oder versteht er nur den Begriff der vorläufigen Vollstreckbarkeit aus § 704 ZPO falsch? Und was ist überhaupt mit meinem Hinweis, dass die Vollstreckung vor Rechtskraft das Risiko mit sich bringt, dass der Vollstreckungsbescheid später aufgehoben wird? Ich schrieb ja, es sei besser, zwei Wochen zu warten. Wenn du das anders siehst - mit welcher Begründung, bitte?

Ein Anwalt hat da erst mal wenig Sinn, denn der beauftragt ja
auch nur den GV und muss abwarten, was der GV im Rahmen der
Zwangsvollstreckung beurkundet.

Wie man an deinem Posting sieht, ist es gar nicht so leicht, einen Gerichtsvollzieher korrekt zu beauftragen. Genau deshalb sollte man einen Anwalt beauftragen.

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Hallo!

Beim Amtsgericht des Wohnsitzes des Schuldners sich mit der
Schuldnerkartei verbinden lassen und anfragen, ob der Schulder
in der Schuldnerkartei eingetragen ist. Man erfährt hier
telefonisch, ob eidesstattliche Versicherung, Haftanordnung
zur Erzwingung der eV oder ein Insolvenzverfahren läuft.

Mir bitte mitteilen, um welches Amtsgericht es sich dabei handelt. Hier nur Praxis bekannt, dass Kopie des Schuldtitels übersandt. Praxis der telefonischen Auskunft auch kaum mit Gesetz vereinbar.

Sinnvoller übrigens vor Vollstreckung - Anwalt weiß das.

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