Anwalt oder nicht ?

hallo , möchte zivilrechtlich klagen ,
kann ich das auch ohne geldgierigem anwalt oder wie geht es ohne ?

hallo , möchte zivilrechtlich klagen ,
kann ich das auch ohne geldgierigem anwalt oder wie geht es
ohne ?

Anwaltszwang besteht in der I. Instanz beim Amtsgericht nicht unbedingt. Meines Wissens hängst das vom Streitwert ab, wenn ich mich richtig erinnere muß ab einem Streitwert von 3.000,- € ein Anwalt hinzugezogen werden. Ob das in Deinem Fall zutrifft oder nicht kannst Du bei der/einer Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgericht telephonisch erfragen.
Grundsätzlich ist es aber nicht zu empfehlen auf einen Anwalt zu verzichten, weil die Zivilprozeßordnung für uns juristische Laien jede Menge Fallstricke bereithält. Ich selbst hab’ g’rad’ „einen auf die Badehose“ keommen, weil ich die ZPO nicht ausreichend kannte und muß jetzt in die Berufung (Anwaltszwang).Leider gibt’s so viele Anwälte, die sich keine Mühe geben und darüberhinaus geldgierig sind. Kannst Du nicht 'mal in Deinem Bekanntenkreis nach einem seriösen (und fleißigen!) Anwalt fragen?

hallo , möchte zivilrechtlich klagen ,
kann ich das auch ohne geldgierigem anwalt oder wie geht es
ohne ?

Hallo,

vor dem Amtsgericht können Sie auch ohne Anwalt klagen.
Streitigkeiten werden beim Amtsgericht verhandelt, wenn der Streitwert bis 5.000 Euro beträgt, vgl. § 23 Nr. 1 GVG.
Außerdem wird z.B. in Mietangelegenheiten unabhängig vom Streitwert in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht geklagt, siehe hierzu § 23 Nr. 2 GVG.
In Scheidungsangelegenheiten herrscht aber auch vor dem Amtsgericht eine Anwaltspflicht.

Vor dem Landgericht (Streitwert ab 5.000 Euro) ist generell eine Anwaltspflicht vorgesehen.

Die Vergütung des Rechtsanwalts bemisst sich hier grds. dann nach der Höhe des Streitwerts und ist gesetzlich festgeschrieben. Eine zusätzliche Vergütung des Rechtsanwalts kommt nur bei einer dahingehenden Einigung mit dem Mandanten in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

das ganze ergibt sich aus § 130 ZPO:
Zitat:
"§ 130
Inhalt der Schriftsätze

Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten:

  1. die Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter nach Namen, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Parteistellung; die Bezeichnung des Gerichts und des Streitgegenstandes; die Zahl der Anlagen;
  2. die Anträge, welche die Partei in der Gerichtssitzung zu stellen beabsichtigt;
  3. die Angabe der zur Begründung der Anträge dienenden tatsächlichen Verhältnisse;
  4. die Erklärung über die tatsächlichen Behauptungen des Gegners;
  5. die Bezeichnung der Beweismittel, deren sich die Partei zum Nachweis oder zur Widerlegung tatsächlicher Behauptungen bedienen will, sowie die Erklärung über die von dem Gegner bezeichneten Beweismittel;
  6. die Unterschrift der Person, die den Schriftsatz verantwortet, bei Übermittlung durch einen Telefaxdienst (Telekopie) die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie."

Gleichzeitig wird auch ein Gerichtskostenvorschuss fällig.
Es ist in jedem Fall ratsam zu prüfen, ob a) eine außergerichtliche Einigung noch möglich ist, b) sich der Streit aufgrund der Kosten lohnt, c) evtl. ein anderes Verfahren (z. B. Mahnbescheid) sinnvoll ist.

Bei komplexeren Sachverhalten würde ich aber in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen. Gleiches gilt, wenn die Gegenseite emotional auftritt oder harter Widerstand zu erwarten ist.
Ein Anwalt ist von der Sache nicht betroffen. D. h. er wird auch gefühllos reagieren können.

Hallo,

vielen dank schon mal in voraus ,
das klingt ja alles nicht ganz so einfach ,
ich habe leider bis jetzt echt keine guten erfahrungen mit anwälten gemacht ,ich habe lange in den staaten gelebt und dort gibt es die sinnvollere variante einen anwalt zu nutzen ,( Erfolgshonorar) hier werden die Anwälte leider immer reicher ohne zu arbeiten ,gibt es nicht eine leichtere Variante ,oder oder ,man - ich bin echt Ratlos und Hilflos ,mit der Bitte um Hilfe
Mfg Frank

kann ich das auch ohne geldgierigem anwalt

Unbedingt, ich würde geldgierige Anwälte auch meiden.

hi ,
ist ja wohl echt klar ,aber wo gibt es noc Anwälte die etwas können ,80 % aller sind leider echte Pfeiffen und verdienen ihr Geld mit dummen Anschreiben

hallo , möchte zivilrechtlich klagen ,
kann ich das auch ohne geldgierigem anwalt oder wie geht es
ohne ?

Hi Frank,

gegen wen Klagen? Wie hoch ist der Streitwert? Ist schon offensichtlich vor welches Gericht das Verfahren ausgetragen wird? + I.d.R herrscht in D. vor Amtsgerichten kein Anwaltszwng. Vor Landgerichten schon.

Was ist der Streitgrund? Soll selber geklagt werden oder soll eine Klage abgewehrt werden?

Bei Geld muss man einen Mahnbescheid erlassen. Wird man wegen Geld verklagt diesen widersprechen.

Bei anderen Dingen muss man Klage einreichen und wenn man verklagt wird die Klage erwiedern.

Die Frage hat zu wenig Infos um dort eine genaue Antwort zu geben. Da brauche ich mehr Infos

best regards

Michael S.

hallo , möchte zivilrechtlich klagen ,
kann ich das auch ohne geldgierigem anwalt oder wie geht es
ohne ?

Hallo, na Deine Ansicht über Anwälte ist ja scheinbar nicht die Beste. Ohne, dass ich diese Ansicht teilen würde :wink:.

Aber zu Deiner Frage: Ob Du eine zivilrechtliche Klage allein führen kannst oder Dich von einem Anwalt vertreten lassen musst, hängt vom Streitwert der Klage ab. Die Grenze liegt bei 5000 EUR. Für alle Klagen bis zu diesem Streitwert (5000 EUR inkl.) gilt kein Anwaltszwang. Solche Klagen werden vor den Amtsgerichten geführt und da kann man entweder selbst auftreten oder sich von einer Privatperson vertreten lassen, wenn man dieser entsprechende Vollmacht ausstellt. Ab einem Streitwert von 5000,01 EUR hingegen muss vor einem Landgericht geklagt werden und dort besteht Anwaltszwang. Das schreibt das Gesetz so vor, nachzulesen in Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und Zivilprozeßordnung (ZPO), genauer § 23 I Nr. 1 GVG in Verbindung mit § 78 I ZPO.

Also zusammenfassend: Es gibt keine „Methode“, wie man es schaffen kann, ohne Anwalt zu klagen, sondern das hängt einzig und allein von der Höhe des Streitwertes ab.

Gruß, Ayshalin

hallo und guten morgen , vielen dank für die antwort ,leider ist mein problem etwas komplex um es in schriftform zu verfassen ,
jedenfalls bin ich echt auf hilfe angewiesen ,einen anwalt hatte ich schon doch der zog es vor zu schlafen ,was mir dann auch noch mehr unannehmlichkeiten und kosten verursachte
mfg

hallo , möchte zivilrechtlich klagen ,
kann ich das auch ohne geldgierigem anwalt oder wie geht es
ohne ?

Zum einen sind Anwälte nicht geldgeiler als jede Kfz Werkstatt oder Bank mit ihren üblichen Zinsen. Vor dem Amtsgericht besteht in den meisten Fällen keine Anwaltspflicht. Es ist allerdings zu raten falls ein höherer streitwert in Rede steht.

doch die sind es ,Geld bekommen ohne zu arbeiten nennt man doch wohl Geldgeil ,eine Werkstatt z.b.muß für ihr Geld arbeiten wenn auch manche teuer sind aber die haben was dafür getan und im endeffekt half es auch ,bei einem Anwalt ist man sich nicht immer sicher ,aber kosten verursacht der auf alle fälle - ob etwas dabei heraus kommt oder nicht
mfg

hallo , möchte zivilrechtlich klagen ,
kann ich das auch ohne geldgierigem anwalt oder wie geht es
ohne ?

Das zuständige amtsgericht von Deinem wohnort wird Dir weiterhelfen.
Gruß
Ulrike

Hallo Frank,
gehe zu deinem zuständigen Amtsgericht. Dort gibt es Rechtspfleger, die dich in dieser Frage sicher beraten.
Manfred

hallo , möchte zivilrechtlich klagen ,
kann ich das auch ohne geldgierigem anwalt oder wie geht es
ohne ?