Anwalt rechnet doppelt ab

Liebe Wissensgemeinde,

hatte vor ca. 3 Jahren einen unverschuldeten schweren Verkehrsunfall. Bin auf Opferschutz-Verein reingefallen (Subvenio e.V.), die letztendlich die Verkehrsopfer noch mehr schädigen, als sie es eh schon sind.
Mandatierter Anwalt des Vereins hat seine Arbeit nun minimalst erledigt, Fragen nicht beantwortet und letztendlich mich vorsätzlich noch geschädigt.

Habe ihm nun Mandat gekündigt. Er rechnete seine minimalst erbrachte Leistung mit der gegnerischen Versicherung ab, die für den Fall auch vollumfänglich aufkommen muss.

Nun schreibt er mir aber auch noch eine Rechnung von ca. 1000 Euro für einen sog. Mehraufwand.

Darin enthalten sind aber die normalsten Aufgaben wie Einholung der Unfallakte und der erste geringe Schriftverkehr, der anfällt, wenn man Aktennotiz beantragt.

Dies kann er doch nicht doppelt abrechnen bzw. muss dies doch der Versicherung des Unfallverursachers in Rechnung stellen.

Bald ist die Frist zur Bezahlung abgelaufen und ich bin mir sicher, dass er mit Mahnschreiben und Vollstreckungsankündigung nicht lange auf sich warten lässt.

Weiss jemand von Euch Bescheid, wie dies rechtlich aussieht und wie ich diese Falschrechnung abweisen kann?

Herzlichen Dank für eure baldige Hilfe

L.G: vom WilliWillsWissen

Hallo!

Wende dich damit an die zuständige Anwaltskammer. Schreib denen genau auf, was du hier vorbringst (außer dem „vorsätzlich geschadet“). Die prüfen den Vorgang dann.

Alternativ wende dich an einen anderen Anwalt zur Prüfung der Rechnung.

Zur Abwendung von Mahnkosten solltest du allerdings lieber „unter Vorbehalt, ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung“ zahlen, es sei denn, du bist dir sehr sicher.

Schöne Grüße!

2 Like

Ich danke Dir für die schnelle Antwort.
ich werde morgen beim Amtsgericht vorbeischauen. Da gibt es eine Kurzberatung für Leute mit geringem Einkommen.
L.G. vom WilliWillsWissen

P.S. trotzdem könnt ihr mir gerne noch weitere tips geben, wenn sich jemand fachlich damit auskennt